Die eingesetzte Polizei musste körperlichen Zwang anwenden. Da der Mann den Anweisungen der Beamten nicht folgte, musste er im weiteren Verlauf in Gewahrsam genommen werden. Der 30-Jährige hatte einen Alkoholwert von 1,8 Promille. Mehrere Anzeigen, u.a. wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung wurden erstattet. Der Hund wurde in ein Tierheim verbracht.