Verstoß gegen das Tierschutzgesetz u.a.

von 11. Juni 2016

Die eingesetzte Polizei musste körperlichen Zwang anwenden. Da der Mann den Anweisungen der Beamten nicht folgte, musste er im weiteren Verlauf in Gewahrsam genommen werden. Der 30-Jährige hatte einen Alkoholwert von 1,8 Promille. Mehrere Anzeigen, u.a. wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung wurden erstattet. Der Hund wurde in ein Tierheim verbracht.