Dieses Verbot gilt am 2. August 2014, von 06:00 Uhr bis 22:30 Uhr für die an- und abgehenden Regelzugverbindungen auf dem Netz der Eisenbahnen des Bundes zwischen Halle – Bielefeld und zurück.
Die Einhaltung des Verbotes wird durch Einsatzkräfte überwacht. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass an den Zusteigebahnhöfen Kontrollen durchgeführt werden. Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. Bei Zuwiderhandlungen oder Weigerungen gegen die Allgemeinverfügung kann es zur Ergebung eines Zwangsgeldes und/oder auch zu einem Platzverweis durch die Bundespolizei beziehungsweise zu einem Beförderungsausschluss durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen kommen.
Die Allgemeinverfügung sowie die Begründung dieser kann bei der Bundespolizeidirektion Pirna, Rottwerndorfer Straße 22, 01796 Pirna und bei der Bundespolizeiinspektion Magdeburg, Kantstraße 4, 39104 Magdeburg während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden.