15-km-Radius: Bewegungsbeschränkung gilt ab 13.01.2021

von 12. Januar 2021

Der 15-km-Radius gilt NICHT ab Wohnung oder Wohnort, sondern gemeint ist die Außengrenze der Einheits- oder Verbandsgemeinde, in der der Einwohner wohnt. Damit errechnet sich der 15-km-Radius von jedem Punkt der Außengrenze der jeweiligen Einheits- oder Verbandsgemeinde. Beispielsweise können demnach die Einwohner der Stadt Lützen nach Leipzig und die Einwohner der Verbandsgemeinde An der Finne nach Weimar ohne triftigen Grund fahren.

Zur besseren Klarheit, welche Wege ohne triftigen Grund in dem 15-km-Radius zurückgelegt werden dürfen, dient die anliegende, beispielhafte Aufzählung von erreichbaren Städten.

Die Regelung gilt im Burgenlandkreis ab dem 13.01.2021 und vorerst bis zum 31.01.2021.