Die Bestimmungen der 5. Allgemeinverfügung, die mit der 7. Allgemeinverfügung bestätigt werden, erhielten Sie am 7. April 2020 als Pressemitteilung. Der Inhalt dieser Pressemitteilung sowie die 7. Allgemeinverfügung ist im Wortlauthier oder auf Homepage www.burgenlandkreis.de abrufbar.
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