Viel Werbung, wenig Aufklärung

von 15. Oktober 2012

Das ergab eine bundesweite Online-Umfrage der Verbraucherzentralen von April bis Juni 2012, an der sich mehr als 1.700 Verbraucher beteiligten.

Die Umfrage ergab, dass Ärzte Verbrauchern besonders häufig eine Glaukomfrüherkennung, Ultraschall, den PSA-Test und zahnärztliche Behandlungen verkaufen.
Mit 82 Prozent der IGeL kamen die meisten Behandlungen nicht auf Initiative der Patienten zustande, obwohl eine Selbstverpflichtung der Ärzte das vorsieht. In fast jedem zweiten Fall (49 Prozent) war das Praxispersonal direkt am Verkauf beteiligt.

Besonders dramatisch waren die Ergebnisse bei der Aufklärung der Patienten: Nur jeder Vierte (23 Prozent) erinnerte sich daran, dass er über Risiken aufgeklärt wurde; über den individuellen Nutzen fühlte sich nur jeder Zweite (53 Prozent) informiert. Ausreichende Bedenkzeit gab es auch nur in jedem zweiten Fall (51 Prozent). Eine Kosteninformation vorab fehlte bei jedem Vierten (24 Prozent), bei jedem Fünften auch die Rechnung (20 Prozent). Mehr als 120 Verbraucher beteiligten sich auch in Sachsen-Anhalt an dieser Umfrage, die Ergebnisse liegen erwartungsgemäß im Bundestrend.

Nach Auffassung der Verbraucherzentralen nutzen viele Ärzte das Vertrauen der Patienten aus, wenn sie vom Helfer zum Verkäufer werden. Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) fordert deshalb die Bundesregierung auf, das Patientenrechtegesetz nachzubessern, damit IGeL-Leistungen strengeren Regeln unterliegen. vzbv-Vorstand Billen sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf: “Gesetzliche Regeln für Selbstzahlerleistungen dürfen um stationäre Behandlungen keinen Bogen machen. Die Politik muss Ärzte unmissverständlich verpflichten, Patienten umfassend über das Für und Wider, die Behandlungsalternativen und Kosten zu informieren.” Zudem fordert der vzbv, dass Behörden und Kammern Rechtsverstöße konsequent verfolgen.

Patiententipps zum Umgang mit IGeL-Leistungen beinhaltet ein kostenloser Flyer, der im Rahmen eines bundesweiten Projektes – gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages – erstellt wurde. Der Flyer liegt in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. kostenlos zur Abholung bereit.