Unerlaubter Kundenfang am Telefon

Unerlaubter Kundenfang am Telefon
von 6. Mai 2022 0 Kommentare

Unerwünschte Werbeanrufe sind nach wie vor ein dauerndes Ärgernis, noch dazu, wenn sie zu untergeschobenen Verträgen führen. Beschwerden bei der Verbraucherzentrale beziehen sich oft auf angeblich abgeschlossene Verträge zum Energieanbieterwechsel, Tarif- oder Anbieterwechsel bei Telekommunikationsdienstleistungen, Zeitschriften- und/oder E-Book-Abonnements. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

 

Selbst wenn schnelle Vertragsschlüsse am Telefon eindeutig und klar abgelehnt werden, landen im Briefkasten der Verbraucher dennoch Vertragsbestätigungen, häufig trickreich als Begrüßungsschreiben benannt. So berichtete ein Verbraucher von einem Schreiben, worin er als Nutzer eines E-Book-Online-Portals begrüßt wurde. Ein persönlicher PASSCODE war anbei, der den Zugang zur Onlineplattform verschaffen soll. Der monatliche Beitrag betrage 49 Euro und wird vom Konto des Verbrauchers abgebucht. Aus den beigefügten Kleingedruckten (AGB) war erkennbar, dass die Mindestvertragslaufzeit 3 Monate beträgt.

Der Verbraucher kann sich durchaus an ein Telefonat erinnern. Er hätte bereits einen Vertrag, eine Forderung sei offen. Wenn er jedoch eine Mitgliedschaft abschließe, dann wäre die Forderung hinfällig. Name, Adresse, Geburtsdatum waren der sehr freundlichen Frau am Telefon bekannt. Nur bei der Bankverbindung wäre ein Zahlendreher drin. Der Verbraucher gibt tatsächlich seine korrekte Bankverbindung an. Im Nachgang kann er das selbst nicht mehr verstehen, wird doch immer wieder davor auch durch die Verbraucherzentralen gewarnt. Er will kein Abo, lässt sich lediglich auf die Zusendung von Infomaterial festnageln. Dennoch kommt eine Vertragsbestätigung. Mit Unterstützung der Verbraucherzentrale kann das Ganze rückgängig gemacht, die Löschung der Daten veranlasst und das Konto gesichert werden.

Die Verbraucherzentrale rät: Am Telefon sollten auf keinen Fall persönliche Daten, die Kontoverbindung sowie Details zu bestehenden Vertragsverhältnissen mitgeteilt werden. Werbeanrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers sind gesetzlich verboten. Die Missachtung der gesetzlichen Regelungen kann durch die Bundesnetzagentur verfolgt werden. Verbraucher, die von unerlaubter Telefonwerbung betroffen sind, können dies der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/unerlaubtetelefonwerbung melden.

Hilfe bei untergeschobenen Verträgen erhalten Rat suchende Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt derzeit online, telefonisch und in den Beratungsstellen persönlich vor Ort. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de.

         

Noch keine Kommentare

Beginne eine Unterhaltung

Noch keine Kommentare

Du kannst der erste sein der eine Unterhaltung startet.

Only registered users can comment.