Alarm in Sachsen-Anhalt – #Warntag2020

von 3. September 2020

„Im Ernstfall, zum Beispiel bei einem Großfeuer, Hochwasser, einem Anschlag, drohenden Unwettern oder wie bei der Ausbreitung des Coronavirus, benötigen die Menschen schnellstmöglich Warnungen und zugleich verlässliche behördliche Informationen und Verhaltensempfehlungen. Mit dem Warntag wollen wir die Bevölkerung sensibilisieren. Nur wer eine behördliche Warnmeldung wahrnimmt und richtig einordnet, der kann umgehend handeln und sich sowie Familie, Nachbarn, Freunde und Arbeitskollegen in Gefahrensituationen schützen. Generell gilt bei einer behördlichen Warnmeldung: Ruhe bewahren, fortlaufend die Informationen und Handlungsempfehlungen der Behörden verfolgen, entsprechend handeln und die Informationen an Personen im direkten Umfeld weitergeben“, soSachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht.

Am Warntag wird der behördliche Probealarm auf unterschiedlichen Verbreitungswegen und Kanälen verbreitet. Über das Modulare Warnsystem (MoWaS) des Bundes können Bund, Länder und Kommunen u. a. folgende zur Verfügung stehende Warnmittel auslösen:

  • Warn-Apps (u. a. NINA)

  • Radio

  • Fernsehen (bundesweite Programme der öffentlich-rechtlichen und privaten Anbieter)

  • Online (z. B. Webseiten von Behörden, Soziale Netzwerke)

  • Werbetafel (z. B. Park- und Verkehrsleitanzeigen)

  • Fahrgastinformationssysteme von Verkehrsanbietern (z. B. Deutsche Bahn, ÖPNV)

Als weitere Warnmittel stehen Sirenen und Lautsprecherwagen zur Verfügung, welche von den Kommunen zur Warnung der Bevölkerung eingesetzt werden können.

Nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) wird der bundesweite Warntag nach der Premiere am 10. September 2020 dann jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfinden. Der Warntag 2020 wurde in den letzten Monaten von Bund und Ländern in Abstimmung mit den Kommunen vorbereitet.

Weiterführende Informationen zum bundesweiten Warntag gibt es auf der Webseite: www.warnung-der-bevoelkerung.de