Beratungstag beim Stasi-Beauftragten

von 30. Januar 2012

Der Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehem. DDR lädt am Donnerstag, den 2. Februar, von 11 bis 17 Uhr zu einem Beratungstag ein. Beim Zeit-Geschichte(n)-Verein in der Großen Ulrichstraße 51 finden Beratungen statt zu den Themen SED-Unrecht und die neuen Fristen bis 2019 sowie monatliche Zuwendungen, Antragstellung auf strafrechtliche und berufliche Rehabilitierung mit Kapitalentschädigung, Sowjetische Inhaftierung/Internierung sowie zu Ansprüchen der Hinterbliebenen der Toten des 17. Juni 1953.

Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht wurden durch den Deutschen Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen: Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG von 1992) sowie das Verwaltungsrechtliche und das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG und BerRehaG von 1994).

Im August 2007 wurden die Fristen für Rehabilitierungs- und Folgeanträge bis zum 31.12.2011 verlängert und die besondere monatliche Zuwendung für Haftopfer eingeführt (Opferpension, 250 Euro monatlich). Am 9.12.2010 trat für die Fristen für Rehabilitierungsanträge eine Verlängerung um acht Jahre bis zum 31.12.2019 in Kraft.

Die Strafrechtliche Rehabilitierung einer Verurteilung oder einer außerhalb eines Strafverfahrens erfolgten gerichtlichen (behördlichen) Entscheidung mit Anordnung zur Freiheitsentziehung erfolgt durch das Landgericht am Sitz des früheren (DDR)Bezirks, wenn diese Entscheidung der politischen Verfolgung oder sonstigen sachfremden Zwecken gedient hat.

Zusätzlich besteht ein Anspruch auf berufliche Rehabilitierung zum Ausgleich eventueller Nachteile in der Rentenversicherung. Für die berufliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk das Verwaltungsunrecht bzw. die berufliche Benachteiligung (z. B. Verlust des Arbeits- oder Studienplatzes aus politischen Gründen) stattgefunden haben. Hierzu gibt es als Folgeleistung unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichsleistung in Form einer monatlichen Zahlung von 184 Euro (bzw. für Rentner von 123 Euro).

Hinweis: Zur Stellung eines Antrags auf Einsicht in die Stasi-Unterlagen ist der Personalausweis erforderlich.