Einschränkungen für Besuch von Gerichten und Staatsanwaltschaften

von 17. März 2020

Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung hat Festlegungen getroffen, die ab jetzt gelten und etwa den Zutritt zu Gebäuden regeln.

Besucher sollten die Gerichte und Staatsanwaltschaften nur betreten, wenn Sie zu einem Termin geladen sind oder ein unaufschiebbares Anliegen haben, das nicht telefonisch oder auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

In Gerichtsverhandlungen, die in der nächsten Zeit stattfinden, bleibt die Öffentlichkeit gewahrt. Potentiellen Zuhörern, die nach Auffassung der Einlasskontrolle aus gesundheitlichen Gründen nicht das Gebäude betreten sollten, wird der Zugang verwehrt.

Auf Grund fachlicher oder lokaler Besonderheiten kann es Abweichungen zu den allgemeinen Handlungsempfehlungen geben. In welchem Umfang Gerichtstermine stattfinden, liegt in der Entscheidungshoheit der Gerichte.

Informieren Sie sich daher auch auf den Internetseiten Ihres Gerichtes oder Ihrer Staatsanwaltschaft.

Justizministerin Anne-Marie Keding bittet um Verständnis für die Einschränkungen. Sie sagte: „Mir ist klar, dass die Einschnitte beim Zugang zu Gerichten und Staatsanwaltschaften Einschränkungen bedeuten. Ich hoffe aber auf das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger, das derzeit die Eindämmung des Corona-Virus höchste Priorität hat und unsere Maßnahmen hierbei helfen sollen.“

Informationen zu Einschränkungen und organisatorischen Besonderheiten werden unter http://lsaurl.de/coronajustiz veröffentlicht und aktualisiert.