1878 Fluthilfe-Anträge sind bisher von den Kommunen beim Landesverwaltungsamt eingereicht worden. Damit sind in den vergangenen 4 Wochen weitere rund 200 Anträge hinzugekommen.
Das Landesverwaltungsamt bearbeitet im Rahmen der Beseitigung der Flutschäden inzwischen fünf Förder-Gebiete: die Behebung von Schäden in der Fischwirtschaft, Schäden an Hochwasserschutzanlagen außerhalb von Gemeinden, Schäden an Kulturdenkmalen und kulturellen Einrichtungen sowie und das ist das umfangreichste Gebiet die Schadensbeseitigung an der Infrastruktur in den Gemeinden. Dazu gehören nicht nur Straßen, Brücken und öffentliche Plätze, sondern u. a. auch Kitas, Schulen und andere soziale Einrichtungen in den Kommunen. Neu hinzugekommen ist der Bereich der EUSF-Richtlinie, über die weitere Maßnahmen beantragt werden konnten, die über die anderen Richtlinien nicht bedient werden können, wie zb. Schäden an Einsatzfahrzeugen, Benzin, Sandsäcke usw..
Im Bereich der Fischwirtschaft wurden bereits alle 4 eingegangenen Anträge beschieden und Fördergelder in Höhe von 100 000 Euro ausgezahlt. Im Bereich der Hochwasserschutzanlagen konnten inzwischen 154 der eingegangenen 164 Anträge abschließend bearbeitet und für 116 Maßnahmen Mittel in Höhe von rund 1,4 Mio Euro ausgezahlt werden. Im Bereich Kulturdenkmale und kulturelle Einrichtungen sind 10 der 50 Anträge bearbeitet und die entsprechenden Bescheide versandt.
Der Bereich Infrastruktur in den Gemeinden nimmt nicht nur vom Umfang her eine Sonderstellung ein. Die Förderrichtlinien sahen hier vor der eigentlichen Antragstellung die Erarbeitung von detaillierten Maßnahmeplänen durch die Kommunen vor. Diese waren beim Landesverwaltungsamt einzureichen und hier auf Plausibilität zu prüfen. Dieses vorgeschaltete Verfahren konnte Mitte Dezember 2013 abgeschlossen werden, so dass die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dezember mit der Bearbeitung der konkreten Anträge beginnen konnten. Bisher sind 1656 Anträge zu konkreten Vorhaben aus den Maßnahmeplänen eingegangen, von denen 651 mit einem Volumen von rund 95 Mio. Euro beschieden sind. 5 Mio. Über die EUSF-Richtlinie sind im LVwA 101 Anträge eingegangen, von denen 13 mit einem Volumen von 41 Mio Euro beschieden sind.
Anbei einige Beispiele:
Landkreis/Gemeinde |
Fördermaßnahme |
Zuwendungsbetrag |
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Norden |
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LK Stendal |
K 1469 Weißewarte |
1.000.000,00 |
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Hohenberg-Krusemark |
Kreuzung Deichstraße/Verbindungsweg Rosenhof |
13.865,46 |
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Hohenberg-Krusemark |
Sanierung Dorfstraße/Deichabfahrt im OT Osterholz |
55.117,55 |
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Hohenberg-Krusemark |
Ortsteil Osterholz – westliche Dorfstraße/Bankette |
2.527,24 |
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Wust-Fischbeck |
Wiederherstellung Garagen Mühlenweg 4-6 |
50.372,70 |
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Bereich Dessau |
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Kemberg |
Wiederherstellung der Böschung Elbstraße Bleddin |
16.313,06 |
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Abwasserzweckverband Aken |
Wiederherstellung der Abwasserpumpe am Standort Pumpwerk Aken 1 |
40.536,45 |
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Landkreis Anhalt-Bitterfeld |
Wiederherstellung Kreisstraße K 2093 zwischen B 187 A und Mennewitz |
99.964,53 |
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Barby |
Gehwegsanierung Otto-Beckmann-Straße |
56.879,18 |
Teilbewilligung |
|
Halle |
Absperrmaßnahmen – Beschilderungsarbeiten |
73.879,69 |
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Süden |
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Zeitz |
Beseitigung der Hochwasserschäden im Objekt Frauenhaus |
1.673,18 |
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Zeitz |
Hochwasserschäden Tiergartenstraße, Abschnitt an Gärten vor Bahnunterführung |
32.954,86 |