Feuerwerkskörper gezündet

von 11. Dezember 2015

Die Beamten stellten vor Ort fest, dass die Plastikverkleidung der Außenbeleuchtung oberhalb der Eingangstür beschädigt wurde. Derzeitig wird davon ausgegangen, dass er sich bei dem gezündeten Feuerwerkskörper um pyrotechnischen Gegenstand ohne das „BAM“ Zulassungszeichen handelt.