GEW zum Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt

von 11. Dezember 2012

„Auch wenn die Regelungen in wichtigen Fragen noch immer hinter den Erwartungen der GEW zurückbleiben, sehen wir in dem neuen Gesetz dennoch einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer besseren frühkindlichen Bildung. Durch unsere unermüdlichen Aktivitäten konnten wir in den zurückliegenden Monaten und Jahren beständigen Druck auf die politischen Entscheidungsträger ausüben. Auch unser langjähriges Engagement im `Bündnis für ein kinder- und jugendfreundliches Sachsen-Anhalt` hat entscheidend mit dazu beigetragen, dass wir gemeinsam mit Elternvertretungen, Kinder- und Jugendorganisationen sowie Trägerverbänden die Politiker im Land zum Handeln zwingen konnten.“, erklärte der Landesvorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW, Thomas Lippmann.

Mit Wiedereinführung des Ganztagsanspruchs für alle Kinder und der schrittweisen Verbesserung der Personalschlüssel werden zwei wichtige Kernforderungen, die die GEW seit vielen Jahren vertreten hat, erfüllt.

Kritisch sieht die GEW nach wie vor die Tatsache, dass das neue Gesetz zwar wesentlich höhere qualitative Standards vorgibt, es aber keine Regelungen zur Entlastung der Fachkräfte gibt.

Die praktische Umsetzung des neuen Bildungsprogramms, das künftig für alle Kitas verbindliche Grundlagen der pädagogischen Arbeit sein soll, wird aus Sicht der GEW scheitern, wenn keine verbindlichen Regelungen zur Anrechnung mittelbarer pädagogischer Aufgaben getroffen werden.

Lippmann forderte das Sozialministerium, die kommunalen Spitzenverbände und die Vertreter der Wohlfahrtsverbände auf, in den anstehenden Verhandlungen zu den Vereinbarungen über Leistung, Entgelt und Qualität einen verlässlichen Rahmen zu schaffen. Er muss einheitliche Anrechnungsregelungen enthalten und als verbindlicher Standard für alle Kita-Träger anzuwenden sein.