Sexualstrafrecht endlich neu fassen

von 14. Januar 2016

Kolb-Janssen: „Bisher werden aber nicht alle strafwürdigen Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung von den Straftatbeständen erfasst. Diese Schutzlücken müssen geschlossen werden.“ Dies gelte etwa wenn – wie bei den Vorfällen in der Silvesternacht in Köln – das Opfer aufgrund der überraschenden Handlungen des Täters keinen Widerstand leisten kann, oder wenn das Opfer aus Furcht von Widerstand absehe. Nach geltender Rechtslage liegt eine Strafbarkeit nämlich nur dann vor, wenn der Täter den Willen des Opfers für die Vornahme der sexuellen Handlung beugt. Die Reformpläne von Bundesjustizminister Heiko Maas seien daher ein Schritt in die richtige Richtung, so Kolb-Janssen.

Neben der Repression müsse die Hilfe für Opfer stehen, sagte die Ministerin. Sie betonte die Notwendigkeit eines engmaschigen Netzes an Beratungs- und Hilfsangeboten wie Opferberatung, Gewaltschutzambulanzen und Zeugenbetreuung bei Gerichtsprozessen. „Der kurz vor Weihnachten vorgelegte interministerielle Opferschutzbericht des Landes zeigt: Sachsen-Anhalt ist hier gut aufgestellt“, so Kolb-Janssen.

Kolb-Janssen begrüßte ausdrücklich den Aufruf unter #ausnahmslos, mit dem Frauen sich gegen sexualisierte Gewalt und Rassismus positionieren und fordern, dass Schutzlücken im Straftatbestand der sexuellen Nötigung/Vergewaltigung geschlossen, die Arbeit von Beratungsstellen gestärkt und in der Gesellschaft über sexualisierte Gewalt offen, kritisch und differenziert debattiert wird