Mikrozensus 2021 startet – Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt befragt 12 000 Haushalte

von 21. Januar 2021

Diese und viele weitere Angaben stammen aus dem Mikrozensus, der jährlichen repräsentativen Haushaltsbefragung in Deutschland. Auch und gerade während der Corona-Pandemie liefert der Mikrozensus wichtige soziodemographische Strukturinformationen zur Bevölkerung.

Die Befragung erstreckt sich gleichmäßig über das gesamte Jahr. Insgesamt werden etwa 12000 Haushalte interviewt. Seit Jahresbeginn 2021 erhalten ausgewählte Haushalte Sachsen-Anhalts Post vom Statistischen Landesamt. Mit diesen Briefen wird die Befragung durch Erhebungsbeauftragte angekündigt.

Die Befragung findet je nach aktueller Pandemie-Situation als persönliches Gespräch oder als Telefoninterview mit der/dem Erhebungsbeauftragten statt. Der Haushalt kann den Erhebungsbogen auch selbst ausfüllen und direkt an das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt senden, die Auskünfte online erteilen (nach Zustellung von Zugangsdaten) oder ein Telefoninterview mit dem Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt durchführen.

Die Erhebungsbeauftragten sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Geheimhaltungspflicht und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Sie dienen ausschließlich der Hochrechnung zu Landes- bzw. Regionalergebnissen. Die Auskünfte werden nach Eingang der Unterlagen im
Statistischen Landesamt anonymisiert. Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 7. Dezember 2016 beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBl.I S.2826).

Der geringste Zeitaufwand für den ausgewählten Haushalt entsteht, wenn die Fragen gegenüber der/dem Erhebungsbeauftragten mündlich bzw. telefonisch beantwortet werden. Die Kontaktdaten der/des jeweils zuständigen Erhebungsbeauftragten sind dem Ankündigungsschreiben zur Befragung zu entnehmen.

Grundlage für persönliche Befragungen bildet die zum Zeitpunkt der Befragung gültige SARS-CoV-2-EindV des Landes Sachsen-Anhalt.

Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt bittet alle Haushalte, die im Verlaufe des Jahres 2021 ein Schreiben des Amtes in ihren Briefkästen finden, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten und des Statistischen Landesamtes zu unterstützen.

Der Mikrozensus wird seit 1957 jedes Jahr bei einem Prozent aller Haushalte im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Es handelt sich um eine sogenannte Flächenstichprobe, das heißt, es werden nach einem statistisch-mathematischem Zufallsverfahren Straßenzüge bzw. Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen Gebäuden wohnen, werden bis zu 4-mal in 5 aufeinanderfolgenden Jahren befragt. In den Folgejahren wird zur Entlastung der Befragten jeweils 1/4 der Haushalte durch andere ersetzt.

Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben. Integriert in den Mikrozensus ist die Erhebung über den Arbeitsmarkt für alle Mitgliedstaaten der EU.

Die Informationen sind Grundlage für gesetzliche und politische Entscheidungen. Der Mikrozensus ist für viele Sachfragen im Bereich Haushalt und Familie die einzige statistische Informationsquelle.

Die Qualität der Ergebnisse hängt dabei von der Einhaltung der repräsentativen Auswahl ab. Deshalb besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen nach §13 des Mikrozensusgesetzes in Verbindung mit § 15 des Bundesstatistikgesetzes für den überwiegenden Teil der Fragen Auskunftspflicht. Pflicht ist die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen.

Weitere Informationen finden sie auch im Themenbereich „Mikrozensus“ auf derInternetseitedes Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.