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Einführung der elektronischen Gesundheitskarte

Der Gesetzgeber hat die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, bis zum Jahresende mindestens 70 Prozent ihrer Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte zu versorgen.

Einführung der elektronischen Gesundheitskarte

 Bis Mitte 2013 werden alle Versicherten ausgestattet sein. Ab Mitte Februar 2012 versorgt auch die AOK Sachsen-Anhalt im Stadtbereich Halle und im Raum Merseburg sowie ab Mitte März im Raum Querfurt ihre Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). „Wir werden unsere Versicherten ab 15 Jahren nach und nach mit der Bitte anschreiben, ein Passbild abzugeben. Bis dahin müssen sie nichts tun. Der Brief enthält einen Antwortbogen, auf dem das Passbild des Karteninhabers aufzukleben ist, sowie einen frankierten Rückumschlag“, erklärt Dirk Dunkelberg, Leiter der AOK Sachsen-Anhalt, Niederlassung Süd.Der Antwortbogen kann per Post geschickt oder persönlich in einem Kundencenter abgegeben werden.Das Passbild kann auch ganz einfach über ein Bilduploadtool unter [url=http://www.aok.de/sachsen-anhalt]www.aok.de/sachsen-anhalt[/url] online an die AOK übermittelt werden. Der Zugang hierfür ist sicher verschlüsselt und exklusiv für AOK-Versicherte. Sie benötigen dafür neben ihrem digitalen Passbild Angaben von ihrer derzeitigen Krankenversicherungskarte wie Versicherten- und Kassennummer. Nach dem Einschicken des Passbildes veranlasst die Gesundheitskasse die Zustellung der eGK an die Versicherten. Bis zum Erhalt der neuen eGK bleibt die alte Krankenversicherungskarte weiter gültig. Bis 2013 soll die elektronische Gesundheitskarte die bisherige Krankenversicherungskarte vollständig abgelöst haben. „Wir empfehlen, bis zu diesem Zeitpunkt die bisherige Krankenversicherungskarte neben der eGK mit sich zu führen“, meint Dirk Dunkelberg.Die elektronische Gesundheitskarte ist eine personalisierte Karte mit einer neuen Versichertennummer, die den Missbrauch erschwert. Die neu vergebene Versichertennummer bleibt lebenslang bestehen. Im Unterschied zur bisherigen Krankenversicherungskarte wird die neue Gesundheitskarte bei Versicherten über 15 Jahren auf der Vorderseite mit einem Passbild des Karteninhabers versehen sein. Personen unter 15 Jahren und Personen mit einer Pflegestufe 2 oder 3 erhalten die eGK ohne Bild. Auf der Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte.Die Gesundheitskarte verfügt zunächst nur über die Versichertenstammdaten wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse sowie Krankenversicherungsnummer und Versichertenstatus. 
Mehr Infos unter: [url=http://www.aok.de/sachsen-anhalt]www.aok.de/sachsen-anhalt[/url] oder unter der kostenfreien Service-Hotline: 0800 226 5726 

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29.02.2012
hallelife.de - Redaktion
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5 Tipps für findige Energiesparer

In den Ohren vieler Verbraucher klingt „Energie sparen“ nach viel Arbeit, nach Bahnhofsbeleuchtung und Frösteln im Wohnzimmer. Dabei genügen oft Kleinigkeiten, um alte Gewohnheiten zu ändern und eine große Wirkung zu erzielen

5 Tipps für findige Energiesparer

[image-teaser]Ralf Kalisch von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt verrät seine Top-5-Tipps:     Geräte mit Steckerleisten ausschalten: Etwa 10 Prozent des gesamten Stromverbrauchs im Haushalt machen durchschnittlich Stand-by-Verluste aus. Mit Steckerleisten lassen sich gleich mehrere elektrische Geräte auf einmal so ausschalten, dass sie sicher keinen Strom mehr verbrauchen.     Programmierbare Thermostatventile einbauen: Sie ermöglichen die automatische Absenkung der Raumtemperatur, wenn sowieso niemand zu Hause ist oder alle Bewohner schlafen. „Einmal installiert und programmiert, sparen die Thermostatventile ohne weiteres Zutun jeden Tag Heizenergie“, betont Ralf Kalisch.     Auf Energiesparlampen umsteigen: Dass Kompakt-Leuchtstofflampen oder LED mit deutlich weniger elektrischer Energie auskommen als herkömmliche Glühbirnen, ist bekannt. Weniger bekannt ist jedoch, dass auch mit Energiesparlampen eine gemütliche Wohnbeleuchtung geschaffen werden kann. Ralf Kalisch rät: „Achten Sie beim Kauf auf die Kelvin-Angabe (K):  2.700 K versprechen ein warmes Licht und senken dennoch die Stromrechnung.“     Rollladen nachts herunterlassen: Besonders bei alten Fenstern verlieren Haus oder Wohnung in der kalten Jahreszeit über die Glasflächen viel Energie. Zumindest nachts kann das leicht verhindert werden: Heruntergelassene Rollläden verringern den Wärmeverlust.      Duschkopf wechseln: Wird statt des normalen Duschkopfs eine Sparbrause eingebaut, fließen nur noch etwa sechs Liter Wasser pro Minute durch den neuen Brausekopf – statt zwölf oder mehr Litern bei Standardduschen. Der Warmwasserverbrauch beim Duschen halbiert sich also.

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28.02.2012
hallelife.de - Redaktion
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In Augenhöhe mit Ärzten, Krankenhäusern und Kassen

Klären Ärzte unzureichend über Behandlungsrisiken oder -alternativen auf, ist die Abrechnung nicht in Ordnung, verweigert die Krankenkasse Leistungen oder bietet eine Arztpraxis ihre Extras nur gegen Zahlung an, müssen Patienten und Versicherte oftmals um ihre Ansprüche kämpfen – vorausgesetzt, sie kennen ihre Rechte. 

In Augenhöhe mit Ärzten, Krankenhäusern und Kassen

 Die nötigen Informationen zur Durchsetzung von Rechten im Gesundheitswesen liefert der Ratgeber „Ihr gutes Recht als Patient“ der Verbraucherzentrale. An zahlreichen Beispielen wird gezeigt, wie Patienten ihre Anliegen gegenüber Ärzten, Psychotherapeuten, Heilpraktikern, Apothekern oder Pflegepersonal im Ernstfall auf Augenhöhe aushandeln können. Ein ausführliches Kapitel beschäftigt sich mit dem Vorgehen bei Behandlungsfehlern. Informationen zu Leistungsansprüchen gegenüber Krankenkassen und Krankenhäusern runden den 190 Seiten starken Ratgeber ab.Der Ratgeber „Ihr gutes Recht als Patient“ kostet 9,90 Euro und kann für zusätzlich 2,50 Euro für Porto und Versand per Telefon unter der Rufnummer (0211) 3 80 95 55 montags bis freitags von 9-16 Uhr bestellt werden.  

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28.02.2012
hallelife.de - Redaktion
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Weihnachtsgeschenke reklamieren oder umtauschen

Smartphones, Fernseh- und Navigationsgeräte zählten im diesjährigen Weihnachtsgeschäft zu den Verkaufsknüllern. Doch was, wenn das Navi als Lotse versagt, den Beschenkten das SOS-Paket in Form von Socken, Oberhemd und Schlips nicht gefällt oder die Lieblings-DVD gleich doppelt unterm Tannenbaum liegt? Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mit Sitz in Halle (Saale) gibt rund um Reklamation und Umtausch nach dem Fest folgende Tipps. Umtausch: Trifft das Geschenk nicht den Geschmack oder lag es zweimal unterm Weihnachtsbaum, haben Käufer nicht automatisch ein Umtauschrecht

Weihnachtsgeschenke reklamieren oder umtauschen

Smartphones, Fernseh- und Navigationsgeräte zählten im diesjährigen Weihnachtsgeschäft zu den Verkaufsknüllern. Doch was, wenn das Navi als Lotse versagt, den Beschenkten das SOS-Paket in Form von Socken, Oberhemd und Schlips nicht gefällt oder die Lieblings-DVD gleich doppelt unterm Tannenbaum liegt?

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mit Sitz in Halle (Saale) gibt rund um Reklamation und Umtausch nach dem Fest folgende Tipps.

Umtausch: Trifft das Geschenk nicht den Geschmack oder lag es zweimal unterm Weihnachtsbaum, haben Käufer nicht automatisch ein Umtauschrecht. Sie sind auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Der Verkäufer kann bestimmen, ob er den Kaufpreis zurückerstattet, einen Gutschein ausstellt oder darauf besteht, dass sich der Kunde sofort etwas anderes aussucht. Wer sich nicht schon beim Kauf die Umtauschmöglichkeit hat zusichern lassen, hat schlechte Karten, wenn der Händler die Ware wegen Nichtgefallen nicht zurücknehmen will.

Reklamation: Wenn die gekaufte Ware nicht in Ordnung ist, also die Spielekonsole streikt oder der Reißverschluss klemmt, hat der Käufer klare Rechte gegenüber dem Verkäufer. Denn bei Neukäufen besteht zwei Jahre lang die Möglichkeit, Ansprüche beim Händler geltend zu machen. Weist die gekaufte Ware einen Mangel auf, hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung. Er kann zunächst vom Verkäufer verlangen, dass er Ersatz liefert – jetzt allerdings ohne Fehler – oder für eine kostenfreie Reparatur sorgt.

Vorteile für Kunden: Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf liegt es beim Händler nachzuweisen, dass die Ware einwandfrei war, als sie über die Ladentheke ging. Auch das ist Musik für Kundenohren: Bei schlecht verständlichen oder fehlerhaften Montage- oder Bedienungsanleitungen haftet der Verkäufer.

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30.12.2011
hallelife.de - Redaktion
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Ryanair bietet mehr Flüge von Leipzig/Halle

(dpa) Die Billigfluglinie Ryanair baut ihr Angebot am Flughafen Leipzig/Halle aus. Mit Beginn des Sommerflugplans im März 2012 fliege die irische Airline auch jeweils zweimal wöchentlich nach Faro (Portugal) und Malaga (Spanien), sagte Ryanair-Marketingchefin Henrike Schmidt am Dienstag. Die Verbindung nach London-Stansted werde von fünf auf sieben wöchentliche Flüge erweitert

Ryanair bietet mehr Flüge von Leipzig/Halle

(dpa) Die Billigfluglinie Ryanair baut ihr Angebot am Flughafen Leipzig/Halle aus. Mit Beginn des Sommerflugplans im März 2012 fliege die irische Airline auch jeweils zweimal wöchentlich nach Faro (Portugal) und Malaga (Spanien), sagte Ryanair-Marketingchefin Henrike Schmidt am Dienstag. Die Verbindung nach London-Stansted werde von fünf auf sieben wöchentliche Flüge erweitert. Außerdem bleibe es bei drei wöchentlichen Flügen nach Rom. Schmidt versicherte, dass es auch vom Flughafen Cochstedt aus im Sommer wieder Angebote geben werde. Der Sommerflugplan 2012 für diesen Airport stehe aber noch nicht.

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22.11.2011
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Verbraucherschützer warnen vor Abzocke

(dpa. ) Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt vor einer Abzocke durch ein dubioses Inkasso-Unternehmen. Wie die Verbraucherschützer am Freitag in Halle mitteilten, versuche die Firma NTT Telco Inkasso vermeintliche Teilnehmer an Internet-Gewinnspielen zur Zahlung von Beträgen von bis zu 178 Euro zu bewegen

Verbraucherschützer warnen vor Abzocke

(dpa.) Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt vor einer Abzocke durch ein dubioses Inkasso-Unternehmen. Wie die Verbraucherschützer am Freitag in Halle mitteilten, versuche die Firma NTT Telco Inkasso vermeintliche Teilnehmer an Internet-Gewinnspielen zur Zahlung von Beträgen von bis zu 178 Euro zu bewegen. Es bestünde ein kostenpflichtiger Vertrag über die Teilnahme an Eintragungsdiensten in Gewinnspiele, heißt es in den Schreiben. Säumigen Zahlern drohe das Unternehmen mit weiteren Kosten und Unannehmlichkeiten. Die Verbraucherzentrale rät, die Forderungen mit einem von ihr erstellten Musterbrief schriftlich zurückzuweisen.

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18.11.2011
hallelife.de - Redaktion
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AOK Sachsen-Anhalt bis 2013 ohne Zusatzbeitrag

Die 75. 000 AOK-Mitglieder in Halle (Saale) können sich freuen. Die Krankenkasse wird bis zum Jahr 2013 keinen Zusatzbeitrag erheben

AOK Sachsen-Anhalt bis 2013 ohne Zusatzbeitrag

Die 75.000 AOK-Mitglieder in Halle (Saale) können sich freuen. Die Krankenkasse wird bis zum Jahr 2013 keinen Zusatzbeitrag erheben. "Wir haben dieses Jahr gut gewirtschaftet und zeichnen uns durch ein hohes Maß an finanzieller Stabilität und Wachstum bei den Versichertenzahlen aus", erklärt Halles Regionalleiter Christian Weiß.

Die AOK Sachsen-Anhalt hat im Land einen Marktanteil von 34 Prozent und ist damit die größte Krankenkasse in Sachsen-Anhalt. 1.900 Mitarbeiter sind tätig. In Halle hat die Kasse zwei Kundencenter.

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03.11.2011
hallelife.de - Redaktion
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Schnee und Eis: Wer zahlt bei Schäden?

Glatte Fußwege, Dachlawinen, Eiszapfen – damit galt es die letzten Tage in Halle (Saale) zu kämpfen. Bei warmen 5 Grad taute vieles am Samstag wieder weg. Doch in den nächsten Tagen ist wieder mit Frost und neuen Schneefällen zu rechnen

Schnee und Eis: Wer zahlt bei Schäden?

Glatte Fußwege, Dachlawinen, Eiszapfen – damit galt es die letzten Tage in Halle (Saale) zu kämpfen. Bei warmen 5 Grad taute vieles am Samstag wieder weg. Doch in den nächsten Tagen ist wieder mit Frost und neuen Schneefällen zu rechnen. Haus- und Grundbesitzer, aber auch Mieter müssen ihrer Räum- und Streupflicht ordnungsgemäß nachkommen, um das Unfallrisiko für alle so gering wie möglich zu halten.

Rutscht trotzdem jemand aus und erleidet dadurch einen Schaden, kann er Ansprüche beim Grundstückseigentümer geltend machen, informiert die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Gibt es eine private Haftpflichtversicherung, prüft diese, ob der Geschädigte Ansprüche hat. Berechtigte Schadenersatzansprüche werden dann im vertraglich vereinbarten Rahmen reguliert. Um ausreichend versichert zu sein, empfiehlt die Verbraucherzentrale in der Privathaftpflichtversicherung mindestens eine Deckungssumme von drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden zu vereinbaren.

Für Vermieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern reicht eine Privathaftpflichtversicherung dagegen nicht aus, um ausreichend abgesichert zu sein. Sie benötigen eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Bei Frostschäden an Heizungs- und Wasserrohrleitungen ist die Wohngebäudeversicherung zuständig, wenn darin auch ein Versicherungsschutz für Leitungswasserschäden eingeschlossen ist. Führt ein Frostschaden dazu, dass durch Wasseraustritt im Haushalt auch Möbel beschädigt werden, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung.

Trotz ausreichenden Versicherungsschutzes müssen Verbraucher dennoch bestimmte Pflichten erfüllen, damit im Schadenfall die Entschädigungsleistung nicht gekürzt wird. Diese Pflichten können je nach Versicherungssparte unterschiedlich sein und beispielsweise darin bestehen, dass eine ausreichende Beheizung des Gebäudes sowie die regelmäßige Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Heizungsanlage gewährleistet sind. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen gibt Klarheit, welche Pflichten der Versicherungsnehmer zu erfüllen hat und wie er sich im Schadenfall verhalten sollte.

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12.12.2010
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Neue Methoden bei Kaffeefahrten

Die Verbraucherzentrale warnt derzeit vor dubiosen Geschäftspraktiken bei sogenannten Kaffeefahrten. Wer an solchen Touren teilnimmt weiss, dass häufig das angegebene Ziel nicht angefahren wird und versucht wird, Heizdecken, Gesundheitsprodukte oder Reisen zu verkaufen. Den meisten Verbrauchern ist inzwischen auch bekannt, dass derartige Geschäfte relativ problemlos widerrufen werden können, wenn man den Namen und die Anschrift des Verkäufers kennt

Neue Methoden bei Kaffeefahrten

Die Verbraucherzentrale warnt derzeit vor dubiosen Geschäftspraktiken bei sogenannten Kaffeefahrten. Wer an solchen Touren teilnimmt weiss, dass häufig das angegebene Ziel nicht angefahren wird und versucht wird, Heizdecken, Gesundheitsprodukte oder Reisen zu verkaufen. Den meisten Verbrauchern ist inzwischen auch bekannt, dass derartige Geschäfte relativ problemlos widerrufen werden können, wenn man den Namen und die Anschrift des Verkäufers kennt.

Besondere Vorsicht ist jedoch bei einer neuen Masche der Veranstalter von Kaffeefahrten geboten. Damit diese auch bei einem Widerruf des auf der Kaffeefahrt abgeschlossenen Geschäftes einen Gewinn erzielen, verlangen sie von Verbrauchern, die eine Reise buchen, oftmals eine sogenannte Service- oder Beratungsgebühr. Diese Gebühr für die kurze aber vollmundige Anpreisung einer Reise beträgt häufig 39 Euro pro Reise und Person. Noch auf der Kaffeefahrt wird die Bezahlung dieses Betrages in bar oder per EC-Karte verlangt. Im Falle des zulässigen Widerrufes der noch nicht bezahlten Reise, wird die Erstattung dieser Service- oder Beratungsgebühr verweigert. Da die Veranstalter häufig mehrere Reisen verkaufen, gibt es Fälle, in denen bei Buchung durch ein Ehepaar mehrere Hundert Euro verloren sind.

Beratung bei Fragen zu Kaffeefahrten erhalten Rat Suchende in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. sowie am Verbrauchertelefon unter (0900) 1 77 5 77 0 (1,00 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise ggf. abweichend) montags bis freitags von 9-18 Uhr.

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16.09.2010
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Verbraucherschützer warnen vor falschen GEZ-Anrufen

Bei der Verbraucherzentrale sind zahlreiche Beschwerden zu Telefonanrufen eingegangen. Verbraucher berichten, dass sie mit unterdrückter Rufnummer angerufen wurden und der Anrufer sich als GEZ-Mitarbeiter vorstellte. Dieser unterbreitete das Angebot, eine spezielle Fernseh-Fernbedienung zuzuschicken, mit deren Hilfe Marktforschung betrieben werde

Verbraucherschützer warnen vor falschen GEZ-Anrufen

Bei der Verbraucherzentrale sind zahlreiche Beschwerden zu Telefonanrufen eingegangen. Verbraucher berichten, dass sie mit unterdrückter Rufnummer angerufen wurden und der Anrufer sich als GEZ-Mitarbeiter vorstellte. Dieser unterbreitete das Angebot, eine spezielle Fernseh-Fernbedienung zuzuschicken, mit deren Hilfe Marktforschung betrieben werde. Immer, wenn auf dem Bildschirm ein bestimmter Werbespot laufe, müsse man einen bestimmten Knopf auf der Fernbedienung drücken. Bei dieser Aktion könne man auch etwas gewinnen, dazu würde man für eine Auslosung registriert. Um eine Broschüre senden zu können, sollen Name und Adresse angegeben werden. Für die Bereitstellung dieser Fernbedienung werden 59 Euro in Rechnung gestellt, deshalb wird auch die Bankverbindung abgefragt. Bei solchen Anrufen sind viele Verbraucher misstrauisch geworden. Denn die Anrufe stammen keineswegs von der GEZ, dahinter sollen betrügerische Absichten stecken, die Verbrauchern Verträge unterschieben und persönliche Daten entlocken. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat daher die Warnung ausgesprochen nicht auf diese Anrufe einzugehen. Betroffene sollten keinesfalls persönliche Daten und Bankverbindung am Telefon preisgeben.

Rat zum Thema Telefonwerbung erhalten Verbraucher in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. oder am Verbrauchertelefon unter 0900 – 1 775 770 Montag bis Freitag 9.00 – 18.00 Uhr (1,00 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend)

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19.08.2010
hallelife.de - Redaktion
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Erneute Mahnwelle von Proinkasso

Wieder erhalten unzählige ahnungslose Verbraucher Mahnschreiben von Proinkasso aus Neu-Isenburg. Mit drastischen Worten werden sie an eine angeblich offene Forderung für die Anmeldung zu einem Gewinnspieleintragungsservice erinnert. Proinkasso gibt an für ihren Mandanten eine Forderung von über 200 Euro einzuziehen

Erneute Mahnwelle von Proinkasso

Wieder erhalten unzählige ahnungslose Verbraucher Mahnschreiben von Proinkasso aus Neu-Isenburg. Mit drastischen Worten werden sie an eine angeblich offene Forderung für die Anmeldung zu einem Gewinnspieleintragungsservice erinnert. Proinkasso gibt an für ihren Mandanten eine Forderung von über 200 Euro einzuziehen. Die offene „Schuldsumme“ sowie die bisher aufgelaufenen Kosten, die infolge des Zahlungsverzuges zu tragen seien, sind innerhalb der nächsten 7 Tage auf das Konto des betreffenden Zahlungsabwicklers zu überweisen. Nur die sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspare weitere Folgekosten und Unannehmlichkeiten. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät, sich keinesfalls von dem typischen, aber haltlosen Drohpotenzial in den Inkassoschreiben einschüchtern zu lassen. Empfänger derartiger Mahnschreiben, die einem Vertragsangebot zur Teilnahme an Gewinnspielen – weder mündlich noch schriftlich – zugestimmt haben, sollten die Forderung schriftlich zurückweisen und einen Nachweis darüber fordern, wie der angebliche Vertrag eigentlich zustande gekommen sein soll. Keinesfalls sollte aus Unkenntnis oder Angst die im Inkassoschreiben vorgeschlagene Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichnet werden, um die Forderung „abzustottern“. Mit einer solchen Vereinbarung wird die Forderungen anerkannt, man verliert die Möglichkeit sie zu bestreiten. Selbst eine eigentlich unbegründete Forderung müsste dann bezahlt werden. Die Verbraucherzentrale hält einen Musterbrief bereit, mit dem unberechtigte Forderungen und Rechnungen zurückgewiesen werden können. Wer unsicher ist, ob die Zahlungsaufforderung des Inkassounternehmens berechtigt ist oder wissen will, wie man sich gegen untergeschobene Verträge wehren kann, bekommt Rat und Hilfe in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. oder am Verbrauchertelefon unter (0900) 1775770 (für 1,00 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend) montags bis freitags von 9-18 Uhr.

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13.08.2010
hallelife.de - Redaktion
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Saalesparkasse fordert erhöhte Entgelte für Kontoführung

Die Saalesparkasse will derzeit Verbraucher zur Zustimmung bewegen, statt wie bisher 2,50 Euro ab Juni bzw. Juli 12 Euro pro Monat für ihr Girokonto zu zahlen. Den Kunden wurde mitgeteilt, dass die Aufwendungen zur Führung ihres Girokontos über den Durchschnitt liegen und eine Weiterführung des Kontos nur durch Anhebung des monatlichen Kontoführungsentgeltes erfolgen könne

Saalesparkasse fordert erhöhte Entgelte für Kontoführung

Die Saalesparkasse will derzeit Verbraucher zur Zustimmung bewegen, statt wie bisher 2,50 Euro ab Juni bzw. Juli 12 Euro pro Monat für ihr Girokonto zu zahlen. Den Kunden wurde mitgeteilt, dass die Aufwendungen zur Führung ihres Girokontos über den Durchschnitt liegen und eine Weiterführung des Kontos nur durch Anhebung des monatlichen Kontoführungsentgeltes erfolgen könne. Für den Fall der Ablehnung des erhöhten Entgeltes wird von der Saalesparkasse bereits eine Kündigung des Girovertrages ausgesprochen. Adressat der Änderungskündigungen sind insbesondere Verbraucher mit Pfändungen. Gerade für diese Personen ist ein Girokonto zu akzeptablen Bedingungen und einem fairen Preis von größter Bedeutung, denn ohne Girokonto ist eine Teilnahme am wirtschaftlichen Leben kaum noch möglich und führt zur Ausgrenzung.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V. kritisiert dieses Vorgehen der Saalesparkasse auf das Schärfste. Diese Kunden vor die Alternative zu stellen, einem 5fach höheren Preis für die Kontoführung zuzustimmen oder ansonsten das Girokonto zu verlieren, stellt eine gezielte Ausnutzung einer Zwangslage unter Umgehung der Rechtsprechung und des Willens des Gesetzgebers dar.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale handelt die Saalesparkasse rechtswidrig.
Zum einen liegt ein Verstoß gegen die Sparkassenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vor, welche die Sparkasse zur Führung eines Girokontos verpflichtet. Zum anderen ist die Änderung des Kontoführungsentgeltes bzw. Kündigung des Girovertrages auch aus rein formellen Gründen unwirksam, da weder Form noch Fristen eingehalten wurden. Die betroffenen Verbraucher können die Sparkasse auffordern, das Konto zu den vereinbarten Bedingungen weiterzuführen.

In den Verbraucherberatungsstellen und der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Halle der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. erhalten die Betroffenen kostenfrei einen entsprechenden Musterbrief.

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09.06.2010
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Bundesweite Umfrage zu Passagierrechten im Flugverkehr

Mit einer Online-Umfrage erfassen die Verbraucherzentralen ab sofort Erfahrungen von Flugreisenden mit der Inanspruchnahme ihrer Fluggastrechte. Ob Verspätungen, Flugausfälle oder andere Mängel – Flugreisende werden aufgerufen, ihre Erfahrungen mitzuteilen, wie Fluggesellschaften mit Mängelansprüchen ihrer Passagiere umgehen. Die Umfrage soll zeigen, ob die Fluggastrechte wirksam umgesetzt werden und wo es Defizite gibt

Bundesweite Umfrage zu Passagierrechten im Flugverkehr

Mit einer Online-Umfrage erfassen die Verbraucherzentralen ab sofort Erfahrungen von Flugreisenden mit der Inanspruchnahme ihrer Fluggastrechte. Ob Verspätungen, Flugausfälle oder andere Mängel – Flugreisende werden aufgerufen, ihre Erfahrungen mitzuteilen, wie Fluggesellschaften mit Mängelansprüchen ihrer Passagiere umgehen. Die Umfrage soll zeigen, ob die Fluggastrechte wirksam umgesetzt werden und wo es Defizite gibt.

Ob Vulkanasche oder Fluglotsenstreik – bei Störungen des Flugverkehrs bleiben Reisende oft nicht nur an Flughäfen, sondern auch auf Zusatzkosten sitzen. Zwar haben Betroffene bei Verspätung und Flugausfall laut EU-Verordnung Ansprüche auf Betreuung und in bestimmten Fällen auf Entschädigung, doch dazu müssen sie ihre Rechte kennen und durchsetzen. Mit der praktischen Umsetzung der Fluggastrechte scheint es nach dem Eindruck der Verbraucherschützer jedoch Probleme zu geben. Klarheit soll nun eine Online-Umfrage der Verbraucherzentralen im Rahmen des vom Bundesverbraucherschutzministerium geförderten Projektes "Wirtschaftlicher Verbraucherschutz" bringen.

Flugreisende können hier bis Ende September berichten, mit welchen Mängeln sie es konkret zu tun hatten, ob sie Ansprüche an die Fluggesellschaft gestellt haben und wie diese damit umgegangen ist. Die Ergebnisse stellen die Verbraucherzentralen im Herbst öffentlich vor.

Die Verbraucherzentralen raten allen Flugreisenden, sich vor Reiseantritt über ihre Rechte zu informieren.
Ausführliche Hinweise über die Rechte von Flugreisenden sind hier zu finden. Diese Hinweise sollten Verbraucher sicherheitshalber im Reisegepäck haben, falls die jeweilige Fluggesellschaft ihrer Informationspflicht durch Aushang am Abfertigungsschalter nicht nachkommt.

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19.05.2010
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Das ist ein Test für Steffen4

Mit diesem Text will ich nur basteln und basteln und basteln Blindtext Also schön, Guido Heffels, nachfolgend meine Textempfehlung für das Blindtextbuch. Sie mögen denken, aus welchem Anlass es unbedingt eine solche poesiealbumhafte Antiquität sein muss, und genau das sollen Sie ja auch. Wenn Sie den Text lange genug mit Fleiss bestaunen, können Sie die Nuss knacken

Das ist ein Test für Steffen4

Mit diesem Text will ich nur basteln und basteln und basteln

Blindtext

Also schön, Guido Heffels, nachfolgend meine Textempfehlung für das Blindtextbuch. Sie mögen denken, aus welchem Anlass es unbedingt eine solche poesiealbumhafte Antiquität sein muss, und genau das sollen Sie ja auch. Wenn Sie den Text lange genug mit Fleiss bestaunen, können Sie die Nuss knacken. Denn wenn mein Gag auch nicht mit schnellem Auge zu entdecken ist – eine geduldige Seele muss die Lösung doch finden. Wenn Sie es geschafft haben, dann klingeln Sie mich doch bitte noch einmal an, denn ich muss Ihnen dann noch die Headline zum Text nachsenden. Das möchte ich momentan nicht, weil dann das bescheidene Geheimnis dieses Blindtextes schon jetzt offenläge. Viel Spass wünscht Rainer Baginski.
PS: Eine einzige Hilfe gebe ich: Das Begleittextchen hat's nicht. Sie haben's nicht. Ich – typisch Baginski – habe es. Finden Sie es.

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17.05.2010
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Sparen für den Nachwuchs

(vzsa. de) Ob teure Ausbildung, der Erwerb des Führerscheins oder Geld für das erste Auto – viele Eltern und Großeltern möchten ihren Nachwuchs oftmals schon frühzeitig finanziell unterstützen. Geldinstitute und Versicherer bieten dafür u

Sparen für den Nachwuchs

(vzsa.de) Ob teure Ausbildung, der Erwerb des Führerscheins oder Geld für das erste Auto – viele Eltern und Großeltern möchten ihren Nachwuchs oftmals schon frühzeitig finanziell unterstützen. Geldinstitute und Versicherer bieten dafür u.a. spezielle Versicherungen, Banksparpläne oder Fonds an.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. eignen sich insbesondere Bank- und Fondssparpläne dafür, den Nachwuchs zum 18. Geburtstag oder zur abgeschlossenen Ausbildung mit einem höheren Geldbetrag zu beglücken. Wer das Geld zu einem festen Zeitpunkt benötigt und dabei besonderen Wert auf die Sicherheit der Anlage legt, ist mit dem Banksparplan bestens bedient. Sollten dagegen langfristig auch Renditechancen des Aktienmarktes genutzt werden und ist der Anleger bereit, auch das Risiko möglicher Verluste zu tragen, kann der Abschluss eines breit gestreuten Aktienfondssparplanes in Erwägung gezogen werden. Alternativ wäre aber auch eine Mischung aus Bank- und Fondssparplan denkbar.

Vorsicht beim Thema Sparen für den Nachwuchs ist angesagt, wenn Kinder- und Ausbildungspolicen angeboten werden. Meist handelt es sich dabei um kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherungen, die eine Mischung aus Versicherung und Geldanlage darstellen und mit hohen Provisionen und Verwaltungskosten verbunden sind. Außerdem kann meist nicht flexibel über das Guthaben aus einer solchen Versicherung verfügt werden.

Die heranwachsenden Kinder sollten den Umgang mit Geld und das Sparen schon frühzeitig erlernen. Dazu eignen sich Sparbücher oder Tagesgeldkonten. Beide sind unkompliziert und bergen kein Risiko. Insbesondere beim Sparbuch kann der Sprössling jederzeit schauen, wie viel Geld er schon ein- bzw. ausgezahlt bekommen hat und welche Zinsen auf das Guthaben gezahlt wurden. Und der Besuch einer Bank oder Sparkasse, um Ein- oder Auszahlungen vom Sparbuch vorzunehmen, schult Kinder im Umgang mit dem Ersparten noch mehr.

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11.05.2010
hallelife.de - Redaktion
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Statt “Frühlingserwachen” ein böses Erwachen?

(vzsa. de) Die Werbung ist in den Tageszeitungen nicht zu übersehen: "Frühlingserwachen 2010 bei Kago – dem bekanntesten Ofenbauer Deutschlands". Geladen wird zu den größten Fachausstellungen der Region, u

Statt

(vzsa.de) Die Werbung ist in den Tageszeitungen nicht zu übersehen: "Frühlingserwachen 2010 bei Kago – dem bekanntesten Ofenbauer Deutschlands". Geladen wird zu den größten Fachausstellungen der Region, u.a. in Magdeburg, Nauen und Hannover. Das Angebot ist vielfältig. Bevor sich Verbraucher jedoch zu Vertragsabschlüssen entschließen, sollten sie wissen: Am 28.04.2010 hat das Insolvenzgericht Nürnberg das Insolvenzverfahren über die Kago-Kamine-Kachelofen GmbH & Co eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Volker Böhm, Rothenburger Straße 241 in 90439 Nürnberg bestellt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens wurde bereits im Februar dieses Jahres gestellt. Laut Mitteilung des Insolvenzverwalters sollten zunächst die vorliegenden Aufträge abgearbeitet werden. "Dies sei vor allem für die rund 4000 Kago-Kunden wichtig, die bereits Anzahlungen auf bestellte Öfen geleistet hätten." Das scheint bisher jedoch nicht in vollem Umfang geschehen zu sein. Anders können die Nachfragen in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. von Verbrauchern, die nach wie vor keine Lieferung erhalten haben, nicht gewertet werden. Umso verwunderlicher die aktuelle Werbung in den Tageszeitungen. Hier werden Verbraucher in Verkaufsausstellungen von Kago gelockt, so als wäre in den letzten Monaten nichts geschehen. Der Insolvenzverwalter selbst teilte jedoch mit, dass der Geschäftsbetrieb zwar vorerst weiter läuft, jedoch massive Kosteneinsparungen bis hin zu Entlassungen notwendig sind.

Wer jetzt eine Bestellung tätigt, sollte berücksichtigen, dass im Falle eines Mangels an der Ware der Verkäufer Kago als Ansprechpartner für die gesetzlich garantierte Gewährleistung von zwei Jahren gegebenenfalls nicht zur Verfügung steht. Im Normalfall hat der Kunde bei Mängeln an der gekauften Ware Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder eine mängelfreie Ersatzlieferung. Wird ein Unternehmen allerdings im Zuge der Insolvenz geschlossen, kann dieser Anspruch nicht mehr durchsetzt werden. Keinesfalls aber sollten Zahlungen vor Auslieferung der Ware geleistet werden. Das Risiko, die Anzahlung zu verlieren, ist groß. Für getätigte Bestellungen ist gegenwärtig alleinig der Insolvenzverwalter Ansprechpartner.

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06.05.2010
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Aktion Lesbare Etiketten

(vzsa. de) Mit dem 29. April 2010 starten die Verbraucherzentralen gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) die Mitmach-Aktion "Lesbare Etiketten"

Aktion Lesbare Etiketten

(vzsa.de) Mit dem 29. April 2010 starten die Verbraucherzentralen gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) die Mitmach-Aktion "Lesbare Etiketten". Damit wird Verbrauchern die Möglichkeit gegeben, gegen schlecht lesbare Lebensmitteletiketten zu protestieren. Auf der Homepage www.fitimalter.de können sich Konsumenten bis zum 30. September 2010 über Produkte beschweren, deren Zutaten nicht deutlich sichtbar oder schlecht lesbar auf der Verpackung stehen. Entsprechende Produktbeispiele werden dann auf der Homepage veröffentlicht. Daneben werden auch Positiv-Beispiele aufgelistet, die zeigen sollen, dass es auch anders geht.

Wer wissen möchte, aus welchen Zutaten verpackte Lebensmittel hergestellt wurden, wirft in der Regel einen Blick auf die Zutatenliste. Doch insbesondere Senioren beschweren sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt immer häufiger über das Kleingedruckte auf der Verpackung. Zutatenlisten, Nährwertangaben oder Mindesthaltbarkeitsdaten werden zu klein gedruckt, manchmal hilft nur eine Lupe, um sie zu entziffern. Außerdem fehlt häufig der Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund, Aufschriften sind verschwommen oder die Abstände zwischen den Buchstaben sind zu eng. "Ein Wirrwarr von Zutatenlisten in zehn oder mehr Sprachen macht das Lesen zur Tortur.

Neben der Mitmach-Aktion "Lesbare Etiketten" bietet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt auch die kostenlosen Kurse "Fit im Alter" an. Inhalte sind die Grundprinzipien einer altersgerechten, gesundheitserhaltenden Ernährung und das Wichtigste über die Auswahl von Lebensmitteln, Hinweise zu Kennzeichnungsfragen und die Sinnhaftigkeit von Nahrungsergänzungsmitteln.

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29.04.2010
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Aus kurzfristigem Gratisangebot wird ein langfristiger und teurer Vertrag

(vzsa. de) Eine beliebte Methode des Kundenfangs sind kurzfristige Gratisangebote, die sich nach einem gewissen Zeitraum in einen langfristigen Vertrag verwandeln. Dieses Geschäftsmodell praktiziert gegenwärtig ein regionaler Kabelnetzbetreiber

Aus kurzfristigem Gratisangebot wird ein langfristiger und teurer Vertrag

(vzsa.de) Eine beliebte Methode des Kundenfangs sind kurzfristige Gratisangebote, die sich nach einem gewissen Zeitraum in einen langfristigen Vertrag verwandeln. Dieses Geschäftsmodell praktiziert gegenwärtig ein regionaler Kabelnetzbetreiber. Mit der schriftlichen Bestätigung des am Telefon georderten Programmpaketes teilt dieser zusätzlich mit, dass für zwei Monate ein weiteres Programmpaket gratis genutzt werden kann. Wird dieses jedoch nicht innerhalb von vier Wochen gekündigt, läuft der Vertrag weitere 22 Monate. Dafür wird dann jedoch ein monatliches Entgelt fällig, das mehr als das Dreifache des ursprünglich gewollten Vertrages entspricht. Will der Verbraucher dieses Zusatzangebot in der Folge nicht nutzen, ist er gezwungen zu handeln.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. kritisiert ausdrücklich diese aus ihrer Sicht unlautere Art der Kundenwerbung. Viele Betroffene erkennen vermutlich nicht die Tragweite dieses untergeschobenen Vertrages und kündigen nicht. Stellt man als Betroffener erst mit erfolgter Abbuchung des monatlichen Entgeltes die neue Vertragskonstellation fest, ist es in der Regel zu spät, um diesen Fakt einfach rückgängig machen zu können.

Die Verbraucherzentrale rät deshalb allen Betroffenen, die mit der Vertragsbestätigung zugesandten Unterlagen genau zu prüfen. Weicht die Auftragsbestätigung vom Besprochenen ab, sollte der Verbraucher unverzüglich gegenüber dem Anbieter reagieren. Wurden die Vertragsabsprachen per Telefon oder Internet getätigt, steht dem Verbraucher außerdem ein 14tägiges Widerrufsrecht zu. Diese Frist verlängert sich sogar, wenn der Verbraucher nicht oder fehlerhaft belehrt wird.

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29.04.2010
hallelife.de - Redaktion
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Dreiste Abzocke durch Promotionfactory aus Helgoland

(vzsa. de)Zahlungsaufforderungen einer Firma Promotionfactory auf Helgoland finden derzeit unzählige Verbraucher in ihren Briefkästen. Die Adressaten werden zur Teilnahme an der Gewinnspielaktion "Gewinne am laufenden Band" begrüßt und aufgefordert, zwei Jahre lang monatlich acht Euro für die Teilnahme an Sonderverlosungen bei Gewinnspielen zu zahlen

Dreiste Abzocke durch Promotionfactory aus Helgoland

(vzsa.de)Zahlungsaufforderungen einer Firma Promotionfactory auf Helgoland finden derzeit unzählige Verbraucher in ihren Briefkästen. Die Adressaten werden zur Teilnahme an der Gewinnspielaktion "Gewinne am laufenden Band" begrüßt und aufgefordert, zwei Jahre lang monatlich acht Euro für die Teilnahme an Sonderverlosungen bei Gewinnspielen zu zahlen. Mit dreistem Druck wird den Angeschriebenen auch noch die Zahlung einer "einmaligen Anmeldegebühr für Ihre Registrierung" angedroht, sollten sie ihren Teilnahmeanteil für das komplette erste Jahr in Höhe von 96 Euro nicht fristgerecht überweisen.

Geködert wurden die vermeintlichen Gewinnspiel-Abonnenten vor Monaten auf der Straße mit der Chance der kostenlosen Nutzung eines VW-Golfs. Um den lukrativen Preis zu gewinnen, mussten Teilnehmer eine Karte mit ihrer Adresse und Unterschrift in das Innere des Wagens befördern. Übersehen haben sie hierbei, dass ihnen damit gleichzeitig ein kostenpflichtiges Abo in Höhe von insgesamt 192 Euro untergejubelt werden sollte. Eine entsprechende Passage stand im Kleingedruckten auf der Rückseite der Teilnahmekarte.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt ist durch diese Täuschung kein Vertrag zustande gekommen, auf den sich Promotionfactory berufen und die angegebenen Zahlungen einfordern könnte. Betroffene sollten der arglistigen Post von Promotionfactory jedoch auf jeden Fall schriftlich widersprechen und die Rechnungsforderung zurückweisen. Von weiteren Mahnungen braucht man sich dann nicht einschüchtern lassen.

Ein Musterbrief zum Widerspruch ist in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V erhältlich, auch steht er hier zum Download bereit.

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27.04.2010
hallelife.de - Redaktion
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Neu aufgelegte Masche mit Einladung zur Kaffeefahrt

Wieder sprechen zahlreiche Verbraucher Sachsen-Anhalts in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale vor. Alle sind Empfänger eines auf den ersten Blick fast amtlich anmutenden Schreibens. Die Herren Richter und Schuster – mal mit Doktortitel, mal ohne -zwei angebliche Finanzdienstleister unter einer Berliner und Hamburger Postfachadresse – informieren mit nahezu identischen Schreiben förmlich über die Festsetzung eines nachträglichen Gewinnübergabetermins

Neu aufgelegte Masche mit Einladung zur Kaffeefahrt

Wieder sprechen zahlreiche Verbraucher Sachsen-Anhalts in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale vor. Alle sind Empfänger eines auf den ersten Blick fast amtlich anmutenden Schreibens. Die Herren Richter und Schuster – mal mit Doktortitel, mal ohne -zwei angebliche Finanzdienstleister unter einer Berliner und Hamburger Postfachadresse – informieren mit nahezu identischen Schreiben förmlich über die Festsetzung eines nachträglichen Gewinnübergabetermins. Die Namen Versender sind beliebig austauschbar – Anfang des Jahres waren es noch Dr. Böhm, Schneider und König – während die Masche immer die gleiche dreiste Abzocke bleibt.

Mehrfach warnte die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. bereits vor diesen Briefkastenfirmen. In fast wortwörtlich identischen Schreiben wird nunmehr erneut der Eindruck vermittelt, dass bei der Abwicklung verschiedener Firmen mit besonderen Aufwand und Mühe für den angeschriebenen Verbraucher ein Restguthaben aus einer Gewinnsumme von 1.000,- Euro erstritten wurde. Eine persönliche Abholung
sei allerdings notwendig, ein geeignetes Verkehrmittel für Hin- und Rückfahrt wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Das Ziel der Fahrt – wie üblich begleitet von einem Rahmenprogramm mit Kaufmöglichkeiten aus Lagerbestandsauflösungen – ist jeweils die angebliche Zweigstelle der Herren im Großraum des Wohnortes der angeschriebenen Verbraucher.

Die Erfahrungen der Verbraucher belegen: Die angeblichen Firmenfilialen entpuppen sich regelmäßig als Landgasthof. Trotz aufwendiger Aufmachung handelt es sich um nichts anderes als Einladungen zu einer ganz gewöhnlichen Kaffeefahrt, auf der das übliche Sammelsurium nutzloser und überflüssiger Produkte zu horrenden Preisen verkauft wird. Vor allem Reisen und Vitamin-Kuren sind der Verkaufsschlager. Von einer Gewinnauszahlung ist hingegen weit und breit nichts zu sehen.

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21.04.2010
hallelife.de - Redaktion
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Winterkleidung im Frühling gegen Motten schützen

(verbraucherzentrale/14. 4. 2010) Die ersten warmen Tage des Jahres verführen vorschnell dazu die Winterkleidung in den hintersten Winkel des Schrankes zu legen

Winterkleidung im Frühling gegen Motten schützen

(verbraucherzentrale/14.4.2010) Die ersten warmen Tage des Jahres verführen vorschnell dazu die Winterkleidung in den hintersten Winkel des Schrankes zu legen. Doch Vorsicht ist geboten! Ungewaschen bietet sie dort schnell ein gefundenes Fressen für Kleidermotten, denn diese bevorzugen Schweißgeruch und Hautschüppchen an tierischen Fasern.

Selbst wer bislang noch nicht von diesen Plagegeistern heimgesucht worden ist, sollte sich nicht in Sicherheit wiegen, denn in ganzjährig kuschelig warmen Stuben hat die Mottenbrut optimale Bedingungen für ihre Entwicklung. Immerhin vernascht die Nachkommenschaft einer einzigen Motte bis zu 40 Kilogramm Wolle in einem Jahr – also genug, um die Winterkollektion restlos zu ruinieren.

Motten kommen durch offene Fenster, Ritzen oder Spalten ins Haus und legen ihre Eier bevorzugt in dunkle Ecken. Wenn an der Futterquelle noch der Geruch des Trägers anhaftet, fühlen sich die kleinen Biester erst so richtig wohl.

Wer also noch im nächsten Winter Freude am Wollpullover haben will, sollte ein paar einfache Tipps beherzigen, rät Christian Böhme, Fachkoordinator Umwelt der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt:

# Kleidungsstücke, Decken und ähnliches aus Wolle oder mit einem Wollanteil sollten vor längerem Einlagern gewaschen, danach in Zeitungspapier oder Leinen eingeschlagen und in gut schließenden Papierbeuteln, Kleidersäcken oder Bettbezügen aufbewahrt werden.

# Selten benutzte Kleidung, Felle, Decken oder Wandteppiche sollten regelmäßig ausgeklopft, ausgelüftet und in die Sonne gelegt werden.

# Fliegennetze an Fenstern und Balkontüren verhindern den Zuflug von Motten.

# Vorbeugend gegen Motten können Naturprodukte mit ätherischen Ölen verwendet werden, die eine abstoßende Wirkung auf die Insekten ausüben. Wohlriechende, aber Motten abschreckende Öle sind z.B. in Lavendel, Zedernholz oder in Walnussblättern.

Beim Kauf von "natürlichen" Mottenbekämpfungsmitteln sollte genau auf die Inhaltsstoffe auf der Rückseite der Verpackung geachtet werden. Gerade bei Kleidermotten werden häufig Produkte mit chemisch-synthetischen Wirkstoffen markant mit den Aufschriften "Lavendelduft" oder "Zedernduft" beworben, so dass der Verbraucher leicht den Endruck gewinnen kann, es würde sich um ein Mittel mit natürlicher Wirkung handeln.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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14.04.2010
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Bei Rückruf Gewinn eines Mercedes?

(vzsa. de) Trotz striktem Verbot von Telefonwerbung geht der Telefonterror weiter. Täglich werden Verbraucher mit Werbeanrufen genervt

Bei Rückruf Gewinn eines Mercedes?

(vzsa.de) Trotz striktem Verbot von Telefonwerbung geht der Telefonterror weiter. Täglich werden Verbraucher mit Werbeanrufen genervt. In den vergangenen Ostertagen gab es zahlreiche Beschwerden über einen Gewinnanruf von einem Herrn Erich Falkenberger. Per Bandansage versprach dieser den Gewinn eines neuen Mercedes oder auch 45.000 Euro in bar. Um den Gewinn zu sichern, sollte man sofort unter einer 0900er-Nummer zurückrufen. Eine Preisangabe erfolgt dabei nicht.

Dank der Information durch aufmerksame Verbraucher konnte die Bundesnetzagentur schnell reagieren und ließ mittlerweile verschiedene kostenpflichtige Rufnummern des dubiosen Anbieters abschalten. Ferner wurden rückwirkend ab 29.03.2010 Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote erlassen. Das bedeutet, dass der jeweilige Telekommunikationsanbieter die angewählten Nummern nicht mehr abrechnen darf. Wenn der Anruf dennoch in der monatlichen Telefonrechnung auftaucht, sollten die Betroffenen widersprechen. Wer Fragen hat oder Hilfe benötigt, kann sich an die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt wenden

Der permanente Rat der Verbraucherzentrale zu solchem Vorgehen: Einfach auflegen und nicht zurückrufen! Denn mit Telefonnummern, die meist mit zwei Euro pro Minute auf der Telefonrechnung erscheinen, kas-sieren Anbieter gnadenlos ab. Viele verstoßen zudem gegen geltendes Recht, indem sie die Rufnummer unterdrücken. Die rechtswidrigen Anrufe erfolgten obendrein ohne die gesetzlich geforderte Einwilligung der Angerufenen. Zudem fehlte die laut Gesetz zwingende Angabe des Preises der beworbenen 0900er-Nummer.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. ruft alle Verbraucher auf, ihre Erfahrungen mit belästigender Telefonwerbung mitzuteilen. Das Beschwerdeformular finden Sie …hier.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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09.04.2010
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Club-Mitgliedschaft wider Willen

Immer wieder sprechen Verbraucher in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale wegen Forderungen der WEB. DE GmbH vor, die von einem Inkassodienst und in der Folge von einer Rechtsanwältin geltend gemacht werden. Meist ist den Betroffenen nicht klar, wofür sie Zahlungen leisten sollen

Club-Mitgliedschaft wider Willen

Immer wieder sprechen Verbraucher in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale wegen Forderungen der WEB.DE GmbH vor, die von einem Inkassodienst und in der Folge von einer Rechtsanwältin geltend gemacht werden. Meist ist den Betroffenen nicht klar, wofür sie Zahlungen leisten sollen. In den Schreiben ist als Anspruchsgrundlage oftmals lediglich ein so genannter Dienstleistungsvertrag benannt.

In vielen dieser Fälle ist Hintergrund eine Club-Mitgliedschaft bei WEB.DE. Auf der Homepage des Anbieters wurden und werden immer wieder so genannte Club-Angebote offeriert. Club-Treue-Dankeschön-Mitgliedschaft, Club-Willkommensangebot, Club-Schnupper-Abo für 0 Euro, Club-Gratis-Testmitgliedschaft, Club-Treuedankeschön für Monate – der Einfallsreichtum von WEB.DE ist groß. Wer sich auf diese Angebote einlässt, wird jedoch oft Club-Mitglied "wider Willen". Wird der Leistungsumfang des Angebotes nicht genauestens zur Kenntnis genommen, wird aus einer kostenlosen Testphase regelmäßig ein Vertrag mit einer konkreten Laufzeit und monatlicher Beitragszahlung. Um eine kostenpflichtige Laufzeitverlängerung zu vermeiden, ist das Handeln des Verbrauchers in Form einer fristgemäßen Kündigung notwendig.

Verbraucher sollten sich deshalb über die Bedingungen der Angebote in jedem Fall ganz genau informieren, um letztlich keine bösen Überraschungen zu erleben. Kann ein Betroffener eine Forderung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach nicht nachvollziehen, sollte er zur Prüfung der Berechtigung der Forderung die entsprechende Anspruchsgrundlage abfordern. Einfach nicht reagieren wäre nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. der falsche Weg. Durch so genannte Verzugskosten wie Zinsen, Bankrücklastkosten, Inkassogebühren, Auslagen sowie Ermittlungs- oder Auskunftskosten kann die ursprüngliche Forderung rasant in die Höhe schnellen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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08.04.2010
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Reise-Verkäufer haben mit EC-Cash-Lesegeräten technisch aufgerüstet

(vzsa. de) Immer wieder landen angebliche Gewinnbenachrichtigungen in den Briefkästen der Verbraucher. Gelockt wird damit zu Kaffeefahrten

Reise-Verkäufer haben mit EC-Cash-Lesegeräten technisch aufgerüstet

(vzsa.de) Immer wieder landen angebliche Gewinnbenachrichtigungen in den Briefkästen der Verbraucher. Gelockt wird damit zu Kaffeefahrten. Angebliche Geldgewinne, monatliche Zusatzrenten oder übervolle Präsentkörbe sollen die Busse mit potentiellen Käufern füllen. An die Frau und den Mann gebracht werden Magnetdecken, Nahungsergänzungsmittel, Wunderpillen und vor allen Dingen auch Reisen.

Beim Verkauf von Reisen haben die Anbieter einen Dreh gefunden, um möglichst schnell an das Geld der Verbraucher zu kommen, auch wenn der abgeschlossene Reisevertrag später rückgängig gemacht wird. Bereits während der Verkaufsveranstaltung wird deshalb eine so genannte Beratungs- und Servicegebühr zwischen 50 bis 60 Euro pro Reisenden verlangt. Diese Gebühr wird sofort fällig und ist in bar zu zahlen. Ist nicht genug Bargeld vorhanden, bieten die Reise-Verkäufer seit jüngster Zeit vermehrt die Möglichkeit der Zahlung per EC-Cash an, so wie es Verbraucher von den Kontrolleuren der Bahn im Zug kennen. Mit so genannten mobilen EC-Cash-Lesegeräten haben sich jetzt auch die Reise-Verkäufer technisch aufgerüstet.

Verbraucher haben natürlich die Möglichkeit, die auf Kaffeefahrten geschlossenen Verträge kostenfrei zu widerrufen. Doch wenn weder der Zahlungsempfänger bekannt ist, kein Einziehungsbeleg, keine handschriftliche Quittung noch eine vertragliche Vereinbarung über eine Beratungs- und Servicegebühr vorhanden ist, wird der Verbraucher meist darauf sitzen bleiben. Ist das Geld erst vom Konto eingezogen, ist es nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale kaum möglich, dieses außergerichtlich zurück zu erhalten.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt ist eine derartige Service- und Beratungsgebühr für den Verkauf von Reisen auf Kaffeefahrten durch die Verbraucher nicht zu zahlen. Sollten sich Verbraucher auf das EC-Cash-Verfahren einlassen, ist genauestens darauf zu achten, welcher Betrag vom Konto eingezogen wird. Der entsprechende Einziehungsbeleg sollte auf jeden Fall verlangt werden. In jeder anderen Verkaufseinrichtung ist das bei Zahlung mit EC-Karte selbstverständlich und ohne besondere Aufforderung Alltag.

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06.04.2010
hallelife.de - Redaktion