Altstadt: Durchgangsverkehr soll ausgebremst werden

von 7. Dezember 2011

Die Stadt Halle (Saale) will den Verkehr in der Altstadt neu regeln. Einbahnstraßenregelungen werden geändert, die Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h reduziert und die meisten Einfahrtsverbote aufgehoben. Zudem wird die Altstadt in drei Einfahrts-Sektoren unterteilt – Osten, Westen und Süden. Umgesetzt werden sollen die Pläne so schnell wie möglich. Über die ersten Pläne hatte HalleForum.de bereits berichtet. Am Dienstagabend wurde der Planungsausschuss nun ausführlich informiert.

Bislang gelten in der Altstadt viele unterschiedliche Regelungen. Dieses Wirr-Warr soll nun mit einer einheitlichen Lösung geklärt werden. Die Zufahrtsbeschränkungen nur für Anlieger werden aufgehoben. Hintergrund der sind rechtliche Entscheidungen auf Bundesebene. Demnach darf es keine Zufahrtsverbote geben, die für bestimmte Nutzergruppen wie Anwohner oder Lieferfahrzeuge gelten. "Gemäß dem Gemeingebrauchsrecht von öffentlichen Straßen muss es stattdessen entweder allen Verkehrsteilnehmern grundsätzlich erlaubt sein, das gesamte Straßennetz zu befahren, oder es werden Einfahrtbeschränkungen angeordnet, die sich nur an bestimmte Verkehrsarten richten", so die Verwaltung. Jeder darf also theoretisch mit Auto und LKW durch die komplette Altstadt bis hin zum Markt fahren. Damit das nicht passiert, werden deshalb bestimmte Straßen für alle Autos gesperrt. Zusätzlich soll die Einbahnstraßenregelung das Befahren so unattraktiv wie möglich machen und vor allem Durchgangsverkehr vermeiden. Parkplätze stehen nur für Bewohner zur Verfügung.

Die markanteste Änderung ist dabei die Große Steinstraße. Diese kann zur Zeit als Einbahnstraße vom Kleinschmieden aus bis zum Joliot-Curie-Platz komplett befahren werden. Künftig wird es drei Abschnitte geben. Vom Kleinschmieden bis zur Barfüßerstraße geht es wie bisher in Richtung Osten. Zwischen Kleiner Steinstraße und Barfüßerstraße wird jedoch eine in Richtung Westen verlaufende und damit entgegenkommende Einbahnstraße geben. Zwischen Kleiner Steinstraße und Joliot-Curie-Platz geht es wie bislang in Richtung Osten. Damit kann die Große Steinstraße nicht mehr in einem Zug komplett befahren werden. Als Ausfahrt für die nordöstliche Altstadt soll künftig die Schulstraße dienen. "Die muss aber zuvor noch ertüchtigt werden", so Rainer Möbius, Ressortleiter Verkehrsplanung, im Ausschuss.

Auch das Durchfahrtsverbot am Friedemann-Bach-Platz fällt. Damit können Autofahrer regulär durch die Kleine Ulrichstraße fahren. Das ist derzeit zwar untersagt, wird aber von einem Großteil ignoriert. Umd aber die Kneipen- und Cafébesucher nicht mit Durchgangsverkehr zu belästigen, werden auch hier die Einbahnstraßenregelungen geändert. Zudem bleibt der komplette Bereich um die Kleine Ulrichstraße verkehrsberuhigte Zone, es ist also nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt.

Die Einfahrtszonen wird es geben. Die östliche Altstadt (bis Große Ulrichstraße, Kleinschmieden, Marktplatz und Leipziger Straße), Südliche Altstadt (bis Leipziger Straße, Marktplatz, Schmeerstraße, Alter Markt und An der Moritzkirche) und Westliche Altstadt (bis Große Ulrichstraße, Kleinschmieden, Marktplatz, Schmeerstraße, Alter Markt, An der Moritzkirche). Überfahrten von einer Zone zur anderen sind nicht möglich.

Tempo 20 wird in Zukunft auf den meisten Straßen gelten, zudem werden auch die verkehrsberuhigten Bereiche belassen. Bislang gibt es 30er-Zonen sowie Straßen, in denen 50 erlaubt ist. In der Regel soll künftig "rechts vor links" innerhalb des Rings gelten. Eine Ausnahme bilden jene Verkehrsadern mit Straßenbahnverkehr, die als Vorfahrtsstraßen deklariert werden.

Als ein Problem stellt sich auch der Park-Such-Verkehr dar. Die komplette Altstadt wird zur Anwohner-Zone. Kunden, Besucher und Beschäftigte müssen hingegen auf die großen öffentlichen Tiefgaragen sowie die bewirtschafteten Parkplätze und -streifen am Altstadtring nutzen. "Ziel ist, dass die Verkehre hier ein Angebot haben und sich die Erkenntnis durchsetzt, dass es im öffentlichen Straßenraum innerhalb des Rings grundsätzlich keine kostenfreien Stellplätze für Jedermann gibt", führt die Verwaltung aus. "Im Ergebnis soll erreicht werden, dass sich der Parksuchverkehr vorwiegend auf die Bewohner reduziert. Das Halten z. B. zum Ein- und Aussteigen und zum Einladen größerer Einkäufe bleibt erlaubt." Laut Baudezernent Uwe Stäglin suche man derzeit nach weiteren Möglichkeiten, um für die Bewohner der Alstadt Parkmöglichkeiten zu schaffen. Pläne für ein Parkhaus an der AOK im Robert-Franz-Ring habe man jedoch wegen der Hochwassergefahr verwerfen müssen, so Stäglin. Derzeit prüfe man den Bereich hinter dem Opernhaus.

Wegen der vielen engen Straßen und Gassen soll in der Altstadt das zulässige Gesamtgewicht der Kraftfahrzeuge auf 7,5 Tonnen begrenzt werden, um große LKW von der Zufahrt abzuhalten. Ausnahmegenehmigungen werden für Bau- sowie Lieferfahrzeuge nach entsprechender Prüfung erteilt. Die City-Gemeinschaft, in der die Händler organisiert sind, werde hier mit eingebunden, heißt es.

"Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist überfällig", ergumentiert die Stadtverwaltung. Die immer stärker gewordene Befahrung der Altstadt durch Autos führe "zunehmend zu Konflikten im Straßenraum und Verkehrssicherheitsdefiziten", heißt es weiter.