Baustopp beim Umbau Netto-Markt in Ammendorf

Baustopp beim Umbau Netto-Markt in Ammendorf
von 22. November 2017

Ein von der Kanzlei Kühlborn und Möller Rechtsanwälte PartGmbB in Halle (Saale) vertretener Anwohner, dessen Wohngrundstück sich in unmittelbarer Nähe zum Netto-Markt befindet, hatte zunächst die Stadt Halle (Saale) aufgefordert, einen Baustopp zu verhängen. Denn es ist zu befürchten, dass die bereits seit Jahren bestehenden Lärmbelästigungen des Anwohners durch verschiedene Aggregate, die zu seinem Grundstück hin ausgerichtet sind, nach dem Umbau zu nehmen. Zu den Lärmbelästigungen gehören auch die Geräusche, die durch die Anlieferung mittels Lkw zur Nachtzeit erfolgen.

Obwohl die Bauherrin im Rahmen der vorgenommenen Veränderungen gegenüber der ursprünglich erteilten Baugenehmigung aus dem Jahr 2000 ein neues Schallschutzgutachten hätte vorlegen müssen, war dies nicht geschehen.

Da die Stadt Halle (Saale) es binnen einer gesetzten Frist nicht geschafft hatte, eine Entscheidung über den Antrag des Anwohners zu treffen, wandte sich dieser in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes an das zuständige Verwaltungsgericht Halle.

Durch das Verwaltungsgericht wurde die Stadt Halle (Saale) zunächst verpflichtet, “zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes […] durch eine vorläufige Verfügung sicherzustellen, dass die angefochtene Genehmigung vorläufig nicht vollzogen wird.” Daraufhin hat die Stadt Halle (Saale) gegenüber der Bauherrin einen Baustopp ausgesprochen.

Obwohl der Netto-Marken-Discount der Baustopp nachweislich am 16. November 2017 zugestellt worden ist, hatte diese am 17. November 2017 mit massivem Aufgebot an Maschinen und Personal die Bautätigkeit vorangetrieben. Daraufhin sah sich die Baubehörde veranlasst, vor Ort die Verantwortlichen auf den Baustopp hinzuweisen und zur Einstellung der Bautätigkeit zu bewegen.

Durch das Verwaltungsgericht wird nunmehr zu prüfen sein, ob die Veränderungen, die im Zusammenhang mit dem Um- und Ausbau des Marktes stehen die nachbarschützenden Regeln hinsichtlich der Lärmimmissionen einhalten. Bis dahin wird eine weitere Bautätigkeit unterbleiben.

Durch das jetzige Verfahren kulminiert ein seit Jahren schwelenden Streit bezüglich der Lärmbelästigung, die vom Markt gegenüber den Anwohnern ausgehen. Im Interesse des Schutzes der Rechte der Anwohner, insbesondere deren Gesundheit und Wohlbefinden, ist es daher zwingend notwendig, dass hier eine rechtskräftige Entscheidung getroffen wird.

Dies teilte dieKanzlei Kühlborn und Möller Rechtsanwälte PartGmbBaus Halle (Saale) heute mit. Eine Entscheidung in dem Falle hätte lange vorliegen können.