Begrüßungsgeld für Studentenkinder

von 24. Oktober 2009

Die Bevölkerung in Halle (Saale) geht zurück. Das liegt nicht mehr unbedingt an Wegzügen, sondern am Geburtenmangel. Mehr Menschen sterben als neu geboren werden. Kreative Ideen sind gefragt, wie man das ändern kann.

Der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung des Studentenwerkes Halle haben auf ihrer Klausurtagung einstimmig beschlossen, für Kinder von Studierenden, die ab dem 01. Oktober 2009 geboren wurden, 100 Euro als Begrüßungsgeld zu zahlen.

Prof. Lilie unterstreicht als Vorsitzender des Verwaltungsrates des Studentenwerkes und Hochschullehrer die besondere Bedeutung des sozialen Auftrages des Studentenwerkes: „Die Vereinbarkeit von Studium und Familie ist heutzutage schwierig. Diese finanzielle Unterstützung ist eine weitere wertvolle Maßnahme des Studentenwerkes, die dazu beiträgt, die Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium zu verbessern.“

Der Geschäftsführer Dr. Thom fügt hinzu: „Dieses Angebot gilt für alle vom Studentenwerk Halle betreuten Studierenden. Wir würden uns daher freuen, wenn möglichst viele junge studentische Familien dieses Angebot nutzen würden.“

Die Antragstellung ist denkbar einfach: Innerhalb von sechs Kalendermonaten nach der Geburt des Kindes das Antragsformular ausfüllen und an das Studentenwerk Halle schicken. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe des Begrüßungsgeldes besteht allerdings nicht. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der verfügbaren Semesterbeiträge.

Studentenwerk Halle
Wolfgang-Langenbeck-Str. 5
06120 Halle