Demonstrationen nur unter Beachtung der Infektionsschutz-Auflagen

von 20. November 2020

„Es ist legal und legitim, gegen staatliche Maßnahmen zu demonstrieren, selbst wenn das auf der Basis von Verschwörungstheorien oder sonstigem Unsinn geschieht. Absolut nicht hinnehmbar ist allerdings das Nichteinhalten von Abständen, das Nichttragen eines Mund-Nasen-Schutzes, das Nichteinhalten von Infektionsschutz-Auflagen und ein unkontrolliertes Demonstrationsgeschehen, und zwar beijederDemonstration oder Kundgebung. Verfassungsrang hat nicht nur das Versammlungsrecht, sondern auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Diejenigen, die sich in Zeiten von Corona zum Schutz ihrer Gesundheit nicht auf die Straße zum Demonstrieren stellen, haben ein Recht darauf, durch solche Veranstaltungen nicht gefährdet zu werden.

Auch wenn die LINKEN bei der Debatte um die Demonstrationen der Corona-Leugner versuchen, die Kapitulation des Rechtsstaats zu suggerieren, stelle ich fest: Der Verfassungsschutz und die Polizei beobachten sehr genau, dass Rechtsextremisten und Reichsbürger die durch Corona bedingte angespannte Situation nutzen, um für ihre verfassungsfeindliche Ideologie zu werben. Unser Versammlungsrecht hat sich auch in Krisenzeiten bewährt. Wir arbeiten derzeit daran, es noch besser zu machen. Und da bin ich sehr gespannt, wie sich die LINKE zur Novelle des Versammlungsgesetzes abschließend positioniert. Ich befürchte allerdings das gleiche traurige Bild, das sie schon bei der Novelle des Verfassungsschutzgesetz abgegeben hat.“