Die Menschen nicht vor den Kopf stoßen

Die Menschen nicht vor den Kopf stoßen
von 26. März 2019

„Die Stadt muss im Streit mit den Garagenbesitzern in Halle-Neustadt einen Konsens finden. Die Eigentümer haben vor Jahrzehnten im guten Glauben und auf Grundlage von damals gültigen Gesetzen eine Bebauung vorgenommen. Weder eine weitere willkürliche Frist zur Nutzung auf 15 oder 30 Jahre sind zielführend. Noch die von der Verwaltungsspitze avisierten Umwandlungen in Verträge, die zu jeder Zeit kurzfristig kündbar wären, sind hier eine in meinen Augen vertretbare Lösung. Hier muss man dem historischen Werdegang Rechnung tragen und individuelle Einzelverträge abschließen. Die Eigentümer aus DDR-Zeiten müssen ihre Garagen auf Lebenszeit behalten können, sonst geht ihr Vertrauen in die Politik vollständig verloren. Damit verbunden ist ein Verkaufsverbot sowie der Ausschluss des Weitervererbens. Eigentümer, die nach der Wende gekauft haben, unterliegen diesem besonderen Schutz nicht. Für diese tritt das BGB in Kraft, also Pachtverträge mit überschaubarer Kündigungsfrist. Damit wird zugunsten der Menschen vor Ort eine mögliche Veräußerung der Grundstücke an Investoren in eine Zeit verschoben, in der es keine Verletzung von Eigentumsempfinden der ehemaligen DDR-Bürger mehr gibt. Die Stadt kann dann immer noch zu jeder Zeit entscheiden, ob die Garagenkomplexe als solche erhalten bleiben sollen oder einer anderen Nutzung zugeführt werden. Alles andere ist den betroffenen Menschen nicht vermittelbar“, sagt OB-Kandidat Silbersack.