Freiwillige Feuerwehren – Innenministerium fördert Führerscheinerwerb

Freiwillige Feuerwehren – Innenministerium fördert Führerscheinerwerb
von 16. Dezember 2017

Innenminister Holger Stahlknecht: „Wer für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Land tagtäglich einsteht, muss selber Sicherheiten erfahren. Ich freue mich daher außerordentlich, dass uns gelungen ist, mit diesem Sonderförderungsprogramm den Bedarfen der Feuerwehren im Land gerecht zu werden und die Einsatzfähigkeit weiterhin zu gewährleisten.“

Die Förderung, für die insgesamt 250.000 Euro zur Verfügung stehen, ist für das kommende Jahr 2018 vorgesehen. Voraussetzung für die Förderung ist u. a., dass die Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) vorhanden ist. Empfänger der Zuwendung ist die jeweilige Einheits- oder Verbandsgemeinde als Träger der Feuerwehr.

Für jede Gemeinde sollen mindestens zwei Führerscheine gefördert werden. Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.000 Euro pro Führerschein. Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt. Anträge sind bis zum 30.04.2018 einzureichen.

Innenminister Holger Stahlknecht hat die Möglichkeit der Förderung der Führerscheinerweiterung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren in Sachsen-Anhalt am Samstag bei einem Treffen mit den sachsen-anhaltischen Gemeindewehrleitern in Magdeburg vorgestellt. „Die Kameradinnen und Kameraden haben die neuen Fördermöglichkeiten ausdrücklich begrüßt und eine bundesrechtlich mögliche Laienausbildung mit Verweis auf die Sicherheitsrisiken abgelehnt.“