Geldmangel in der Forschung

von 7. Februar 2005

Den Universitäten in Mitteldeutschland fehlt das nötige Geld für attraktive Professorenstellen. Zahlreiche Lehrstühle bleiben aus Finanzmangel unbesetzt, die Ausstattung von Laboren und Instituten hinke oftmals weit den privaten Max-Planck- oder Fraunhofer-Instituten hinterher, kritisieren die Hochschulen. Um mit knappen Budgets dennoch noch etwas zu erreichen, will Sachsen-Anhalt sich auf einige Schwerpunkte in der Forschung konzentrieren. «Die Entwicklung von Standortprofilen und die Schwerpunktbildung sind ein Gebot der Zeit und der Logik der Wissenschaft», sagt Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz. Man dürfe nicht der Illusion verfallen, überall an erster Stelle sein zu wollen.

An der Martin-Luther-Universität in Halle sind langfristig 50 Planstellen für Professuren abgebaut worden. «Seit vier Jahren beschäftigen wir uns mit Abbauszenarien», sagt Prorektor Hans-Joachim Solms. Bei Berufungsverfahren habe man sich daher sehr zurückgehalten. «Vor allem in den experimentellen Disziplinen werden wir auf finanzielle Probleme stoßen», erklärt Solms. Die Neubesetzung einer Professur in der Biotechnologie sei mit Kosten von
700.000 bis 800.000 Euro verbunden.

Auch in Magdeburg wurden zahlreiche Professuren gestrichen. «Mit den Zielvereinbarungen zwischen Kultusministerium und Universitäten ist eine Kooperation gefunden worden, die noch nicht optimal ist, aber den richtigen Weg geht», sagt der Rektor der Otto-von-Guericke-Universität, Klaus Pollmann. Das neue Modell lasse mehr Spielräume in der Besoldung der Professoren zu. Inwiefern das Budget jedoch leistungsbezogene Zulagen erlaube, sei bisher noch nicht klar. Sicher sei, dass in den Schwerpunkten mehr Mittel für die Ausstattung der Professorenstellen zur Verfügung stehen. «Das darf jedoch nicht dazu führen, dass in allen anderen Bereichen Discount-Professoren angestellt werden», sagte Pollmann.

Auch die Universität Jena hat aufgrund unzureichender Geldmittel für das Personal Probleme. Bereits jetzt könne man dem Nachwuchs kaum etwas bieten, in der Wirtschaft würde ein Vielfaches dessen bezahlt, was die Forschung leisten könne, sagt Uni-Sprecher Axel Burchardt. In Erfurt könnten bereits aus finanziellen Gründen zehn Prozent der Professorenstellen nicht mehr besetzt werden.

Der Kanzler der Universität Leipzig, Prof. Peter Gutjahr-Löser, kritisiert vor allem, dass die Hochschulforschung in vielen Bereichen kaum noch mit den privaten Max-Planck- oder Fraunhofer-Instituten mithalten könne. Seit der Ausarbeitung des ersten Stellenplans 1993 seien in allen Bereichen etwa 20 Prozent der Planstellen gekürzt worden. «Im Nachhinein betrachtet, hätte man lieber ganze Fakultäten schließen sollen», sagt Gutjahr-Löser. Stattdessen habe man Notlösungen gestrickt. Dies schlage sich eins zu eins in der Stellenbesetzung nieder. «Wir haben uns in der vergangenen Zeit bei Berufungsverhandlungen öfter einen Korb geholt», sagt der Uni-Kanzler. Zahlreiche Professoren seien dem Ruf der Universität auf Grund der unattraktiven Forschungsbedingungen und der schlechten Ausstattung nicht gefolgt.

Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Die Neubesetzung von Hochschulprofessuren ist im Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt geregelt. Paragraph 36 beschreibt das Berufungsverfahren. Demnach prüft die Hochschule nach Freiwerden einer Professur, ob und in welcher Form die Stelle neu besetzt werden soll und schreibt sie auf dieser Grundlage aus. Eine Berufungskommission aus Professoren, Mitgliedern des akademischen Mittelbaus, Studenten und externen Wissenschaftlern trifft anhand der Bewerbungsunterlagen eine Vorauswahl. Nach Probevorlesungen wird ein Reihungsvorschlag erstellt, der drei Kandidaten für die Besetzung der Stelle vorschlägt. Dann entscheiden Fachbereichsrat, Senat und Kultusministerium über die Erteilung eines Rufes. Nach positiven Verhandlungen über Ausstattung und Mittel mit dem gewünschten Wissenschaftler wird der Ruf erteilt. Lehnt er ab, beginnen neue Verhandlungen mit dem an Stelle zwei gesetzten Wissenschaftler. Die Neubesetzung einer Professur dauert in der Regel ein Jahr.

Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

(Quelle: Stadt Halle)