HWG beginnt mit Grün- und Baumschnittarbeiten

von 9. Oktober 2015

Vereinzelt werden auch Baumfällungen durchgeführt. Die Arbeiten sind mit dem Fachbereich Umwelt, Untere Naturschutzbehörde, der Stadt Halle (Saale) abgestimmt. Die HWG wird Ersatzpflanzungen vornehmen und damit der vom Gesetzgeber formulierten Pflicht nachkommen.

Die Baumfäll- und Schnittarbeiten sind seit dem 1. Oktober wieder möglich. Das Bundesnaturschutzgesetz regelt in § 39, dass diese Tätigkeiten zwischen 1. März und 30. September verboten und somit nur außerhalb dieses Zeitraums zulässig sind. Ausnahmeregelungen sind möglich.

Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH