Im ÖPNV gilt weiter die 3G-Regel

Im ÖPNV gilt weiter die 3G-Regel
von 22. Februar 2022

Seit 24. November 2021 gilt bereits die gesetzlich verpflichtende 3G-Regel für Fahrgäste des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), und somit auch in den Fahrzeugen der HAVAG. Folglich müssen Fahrgäste geimpft, genesen oder getestet sein. Schüler*innen sind in der Schulzeit davon ausgenommen, da Testungen in der Schule stattfinden. Die Bundesregierung hat dies in dem am Mittwoch, 24. November 2021, in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz (Artikel 1, § 28 b, Absatz 5) festgelegt.

Im Rahmen der gesetzlich verpflichtenden 3G-Regel müssen alle Fahrgäste der HAVAG entsprechende Nachweise ihres Impf-, Genesenenstatus oder einer aktuellen Testung mit sich führen. Diese und ein Personaldokument mit Foto sind bei einer Kontrolle vorzuzeigen. Kinder vor der Einschulung sind von der 3G-Regelung ausgenommen.

Eine Übersicht der Test- und Impfmöglichkeiten für Hallenserinnen und Hallenser gibt es auf städtischen Seiten, beispielsweise hier: www.halle.de/de/Verwaltung/Gesundheit/Corona-Virus/Hinweise-zu-Testmoeg-10474/

Kundinnen und Kunden der HAVAG werden durch Ansagen in den Fahrzeugen sowie Anzeigen an den Haltestellen stets über die geltenden Bestimmungen informiert. Weitere Informationen erhalten Interessierte im Corona-FAQ auf der Internetseite der HAVAG.