Vor dem Hintergrund dieser Notwendigkeit informierte Bildungsminister Marco Tullner am Dienstag das Landeskabinett darüber, dass Klassenfahrten in dasAuslandbis zum Schulhalbjahresende untersagt sind. Ein entsprechendes Schulleiterschreiben wurde gestern an die öffentlichen Schulen in Sachsen-Anhalt versandt.
Die Schulleitungen sind aufgefordert, die zur Realisierung derartiger Auslandsfahrten bereits geschlossenen Verträge umgehend zu stornieren. In diesem Zusammenhang anfallenden und nicht abwendbare Stornierungskosten werden durch das Land Sachsen-Anhalt übernommen.
Diese Regelung gilt auch für Studienfahrten in das Ausland und für internationale Schüleraustausche.
Für Fahrten innerhalb der Bundesrepublik werden die Ministerpräsidenten und Gesundheitsminister in den kommenden Tagen weitere Verfahren vereinbaren. Die Schulen werden in der Folge über den Umgang mit diesen Reisen informiert.