Kindergelderhöhung wirkt sich auf Grundsicherungsleistungen aus

von 9. Dezember 2016

2017

2018

erstes und zweites Kind

192 Euro

194

drittes Kind

198 Euro

200

jedes weitere Kind

223 Euro

225

„Die Erhöhung des Kindergeldes wirkt sich auf die Grundsicherungsleistungen aus. Ändern wird sich auch die Höhe des vom Jugendamt ausgezahlten Unterhaltsvorschusses. Unser erklärtes Ziel ist es, dass ab dem Monat der Auszahlung der neuen Betragshöhe diese in unsere Berechnungen bereits einfließt. So wollen wir Überzahlungen vermeiden“, erläutert Anja Vögele, Fachabteilungsleiterin Leistung im Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter Saalekreis, das mit dem Jugendamt des Landkreises abgestimmte Vorgehen.

„Die betroffenen Leistungsempfänger erhalten den geänderten Leistungsbescheid spätestens mit der nächsten Folgebewilligung bzw. im Falle erforderlicher weiterer Änderungen mit dem nächsten Änderungsbescheid“, ergänzt sie noch.