Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur A143 vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen

Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur A143 vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen
von 12. Juni 2019

„Das ist eine sehr gute Nachricht,“ so der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, zu der Entscheidung des Gerichtes. „die Unternehmen und viele Menschen der Region warten dringend auf die neue Autobahnverbindung, die die Autobahnen A 14 und A 38 verbinden soll und die Westumfahrung der Stadt Halle komplettieren wird. Mit dieser Entscheidung steht der Umsetzung dieses Verkehrsprojektes nun nichts mehr im Wege.“

Zuvor hatte das Gericht im Juli 2018 den Eilantrag des Unternehmens im Saalekreis, den sofortigen Vollzug des Planfestellungsbeschlusses zum Weiterbau der A 143 bis zum Hauptverfahren außer Kraft zu setzen, bereits abgelehnt. Einige Grundstücke des klagenden Unternehmens werden für den Bau des noch fehlenden Abschnitts der Autobahn benötigt.

Der heutige Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes gibt nun die Möglichkeit, sofort mit den bauvorbereitenden Maßnahmen zu beginnen. Damit konnten ein weiterer Zeitverlust bei der Umsetzung des Vorhabens und damit auch weitere Kostenerhöhungen verhindert werden.

„Wir können endlich einen Schlussstrich ziehen, das Gericht hat unter anderem die vollumfängliche Berücksichtigung aller ökologischen Aspekte im Verfahren gewürdigt. Für meine dafür zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist das ebenfalls ein großer Erfolg. 100 Aktenordner können nun geschlossen und archiviert werden. Wir freuen uns sehr.“, so der Präsident abschließend.