Landesverwaltungsamt erteilt Baurecht für neuen Parkplatz an der A 38 bei Querfurt

von 13. April 2017

Die festgestellte Baumaßnahme umfasst den Neubau eines Mitfahrerparkplatzes für die BAB 38 mit 50 Parkständen für PKW inclusive zwei Behindertenparkständen. Die Anbindung des Parkplatzes an das öffentliche Straßennetz erfolgt über die L 176.

Die Anbindung an den vorhandenen asphaltierten Wirtschaftsweg (ehemalige Kreisstraße) ist 6,00 m breit und beidseitig im Zweirichtungsverkehr befahrbar. An diesem Teilstück der Fahrbahn sind beidseitig je 5 Parkstände in Senkrechtaufstellung angeordnet. Davon ist je 1 Parkstand als Behindertenparkstand mit einer Breite von 3,50 m ausgebildet. Die anderen 40 Parkstände sind in Schrägaufstellung um die Einbahnstraße angeordnet.

Der Parkplatz wird im Norden durch die südliche Anschlussrampe der AS 20 der BAB 38, im Osten durch landwirtschaftliche Nutzflächen, im Süden durch den Wirtschaftsweg (ehemalige K 2681) und im Westen durch die Landesstraße L 176 begrenzt.

Zur Gewährleistung eines sicheren Einbiegens in den Mitfahrerparkplatz und zur Verbesserung des Verkehrsflusses wird nach der Autobahnausfahrt in Richtung Schraplau eine Linksabbiegespur angeordnet. Dafür wird die L 176 zwischen Str.-km 0,892 und Str.-km 0,936 auf der Ostseite aufgeweitet. Der Durchgangsverkehr in Richtung Querfurt wird nicht mehr durch verkehrsbedingt haltende Fahrzeuge (Linksabbieger) aufgehalten.

Mit der Errichtung des Mitfahrerparkplatzes wird der Bedarf an Parkplätzen im Raum Querfurt abgedeckt. Durch das mögliche geordnete Parken werden die Seitenstreifen der L 176 und der alten Kreisstraße sowie der gegenüberliegenden Feldwegeanbindung von parkenden Fahrzeugen freigehalten.

Mit dem Bau des Mitfahrerparkplatzes an der BAB 38, AS Querfurt wird die Verkehrssicherheit der Verkehrsanlagen L 176 und der angrenzenden Autobahnanschlussstelle erhöht, wodurch auch die Gefahr von Umweltbeeinträchtigungen infolge von Verkehrsunfällen verringert wird. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden ca. 200.000 Euro betragen.