?Jetzt können wir noch individueller auf die Wünsche der Interessenten reagieren, da bei fast allen Unternehmen durch Firmen-, Produkt- und Handelsnamen, Logos, Internetadressen oder auch Gestaltung von Produkten oder Verpackungen häufig auch das Marken- und Geschmacksmusterrecht berührt wird?, so MIPO-Geschäftsführer Dr. Jürgen Andrick gegenüber der Presse. Bereits seit 1999 gehört die MIPO, ein Tochterunternehmen der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau, zu den Annahmestellen für Patente und Gebrauchsmuster für das DPMA. Nach erfolgreicher Probephase wurden durch die Bundesregierung die notwendigen Veränderungen im Marken- und Geschmacksmustergesetz vorgenommen und die MIPO zur Entgegennahme von Anmeldungen in allen Schutzrechtsarten bestimmt. In den letzten zehn Jahren wurden durch die Mitteldeutsche Informations-, Patent-, Online Service GmbH mehr als 20.000 Recherchen für Unternehmen, Patentanwälte, Freiberufler, Forschungseinrichtungen, Behörden, Erfinder und Studenten durchgeführt. Zusätzlich verfügt die MIPO auch über Normen und technischen Regeln.