Die Wirtschaftsstrafkammer hat nun 11 Wochen Zeit, gerechnet ab Urteilsverkündung, um das Urteil schriflich zu
begründen. Danach hat die Staatsanwaltschaft Gelegenheit, die Revision zu begründen.
Die Akten werden dann dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt werden. Zuständig dürfte der
IV. Strafsenat in Karlsruhe sein.
Landgericht Halle