Statement des Oberbürgermeisters im Wortlaut aus der Pressekonferenz vom 04.05.2020

von 4. Mai 2020

Den Livestream der Pressekonferenz inklusive der Fragen der per Video zugeschalteten Medienvertreter finden Sie in Kürze in der RubrikAktuelle Clipsund auf unseremYouTube-Kanal.

Hier das Statement des Oberbürgermeisters im Wortlaut:

Zur Gesundheit in der Stadt:
Gesamtsumme der Infizierten: 329 (+/-0)
Anzahl der Geheilten: 250 (+4)
Infizierte am heutigen Tag: 68 (-4); 28 (-2) Fälle auf 100.000 Einwohner,
Im Krankenhaus behandelt: 18 (-4), davon Hallenser: 5 (-2)
davon Intensivbehandlungen: 7 (+1)
Wir beklagen 11 Tote:
– mit dem Virus gestorben: 9
– an dem Virus gestorben: 2
Anzahl der gestern durchgeführten Abstriche: 7 (-23)

Zur medizinischen Situation in der Stadt:
Den eingangs genannten Zahlen können Sie entnehmen, dass wir weiterhin eine stabile Situation haben. Um diese Entwicklung nachhaltig zu untermauern, planen wir aktuell unsere erfolgreiche Test-Offensive in den Alten- und Pflegeheimen auch auf andere Gesellschaftsbereiche auszuweiten. Hier gibt es verschiedene Denkmodelle; gegenwärtig prüfen wir ein umfangreiches Abstreichen zum Beispiel in den Kitas und Horten bei den Erzieherinnen und Erziehern. Dies würde uns helfen, beim schrittweise Wiederhochfahren ein mögliches Infektionsgeschehen rechtzeitig zu erkennen – so wie bereits im Pflegesektor.

Zur Situation in den Pflegeheimen:

Die Besuchsregelungen sind in den Einrichtungen mit der 5. Eindämmungsverordnung deutlich ausgeweitet worden. Außerdem sieht die Verordnung die Ausstattung der Besucher mit Schutzausrüstung vor. Deshalb wird die Stadt die Alten- und Pflegeheime nun wie folgt mit Schutzausrüstung beliefern:
· Pro Bewohner pro Tag eine OP-Maske und 2 Stück Handschuhe;
· Pro Mitarbeiter pro Tag eine FFP2-Maske und 2 Stück Handschuhe.

Die Auslieferung erfolgt nun an die 58 Einrichtungen mit insgesamt 3.367 Bewohnern und 2.711 Mitarbeitern. Die Ausgabe umfasst also rund 25.000 OP-Masken, 90.000 Handschuhe und 21.000 FFP2 Masken. Das entspricht rund einem Viertel des Lagerbestandes und sollte die Pflegeheime wirksam für eine Woche ausstatten.

Zur Sicherheit und Ordnung:
Die Ordnungskräfte der Stadt haben gestern 120 Kontrollen durchgeführt. Dabei wurde kein Verstoß festgestellt.

Die Kontrollen wurden in den vergangenen Wochen aus dem Einsatzleitwagen der Feuerwehr koordiniert, der vor dem Ratshof auf dem Marktplatz stand. Mit dem Inkrafttreten der weiteren Lockerungen haben wir uns entschieden, diese mobile Einsatzsteuerung nun abzuziehen. Es soll ein sichtbares Zeichen dafür sein, dass wir weiter in Richtung Normalität gehen.

Nur lassen Sie mich trotzdem noch einmal sehr nachdrücklich auf eines hinweisen: Im Land Sachsen-Anhalt gelten selbstverständlich weiter strenge Einschränkungen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu kontrollieren. Die Einhaltung dieser Regeln wird durch die Ordnungskräfte der Stadt und die Polizei deshalb auch weiter kontrolliert – und wenn nötig bei Verstößen auch sanktioniert.

Es gelten Kontaktbeschränkungen bis maximal 5 Personen, es gelten Veranstaltungsverbote; das Feiern und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist unabhängig von der Personenzahl weiter untersagt. Ich bitte Sie deshalb alle, sich mit der Eindämmungsverordnung – und in diesem Fall insbesondere dem § 1 dieser Verordnung – vertraut zu machen. Sie finden den Wortlaut auf unserer Internetseite www.halle.de

Zu Sport und Freizeit:

Die 5. Eindämmungsverordnung des Landes lässt wie mehrfach erwähnt weitere Öffnungen zu. Dies gilt unter anderem für Spielplätze, aber auch für Sportvereine, die nun wieder Freiluftanlagen nutzen dürfen.

Zur Erinnerung: Der § 8 der Eindämmungsverordnung sagt dazu: „Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern wird untersagt.“ Ausgenommen ist aber – unter der Aufzählung von insgesamt zehn Voraussetzungen – der „Sportbetrieb im Freien“. Weiter heißt es: „Die Nutzung von Sportanlagen im Freien bedarf der Zustimmung des Trägers der Anlage.“

Die Stadt hat deshalb beschlossen, die städtischen Freiluft-Sportanlagen freizugeben, wenn die Vereine ein Konzept vorlegen, das den in der Verordnung genannten Voraussetzungen entspricht: also Abstands- und Hygiene-Regeln, die Steuerung des Zugangs zu Sportstätten oder die Größe von Trainingsgruppen. Die Stadt wird diese Pläne prüfen. Die Vereine können ihre Konzepte ab sofort einreichen. Die Beauftragte im Pandemiestab ist Frau Schneider. Ihre Kontaktdaten finden Sie auf unserer Internetseite.

Im Zuge der Freigabe der Sportstätten stehe ich auch in engem Austausch mit dem Präsidenten des Halleschen FC. Der Verein wird ein solches Konzept vorlegen. Dies ist jedoch unabhängig von den in einer Ortsbesichtigung festgestellten Mängel: zu kleine Kabinengänge, um die erforderlichen 1,5 m Mindestabstand einzuhalten und die Quarantäne-Vorstellungen des DFB, die von den Regeln in der Stadt abweichen. Aktuell ist der Wettkampfbetrieb in der Eindämmungsverordnung ohnehin untersagt.

Zur Wirtschaft:
Ich habe gestern schon einmal darauf hingewiesen, dass unsere Unterstützungsangebote für Gewerbetreibende sehr rege in Anspruch genommen werden. Bislang haben mehr als 350 Solo-Selbstständige und Klein-Unternehmer den Service und die Unterstützung unseres Fachbereiches genutzt. Eric Brecht wird Sie ab sofort bei der Erstellung der Schutz-Konzepte beraten und begleiten.

Im Kultur-Bereich wird diese Aufgabe Sebastian Sell-Römer übernehmen. Auch hier finden Sie die Kontakte auf unserer Internetseite.

Heute findet erstmals eine Videokonferenz mit den Gastronomen der Stadt statt – wir hatten ja vorige Woche zur Teilnahme eingeladen. Diesem Ausruf sind mehr als 60 Gastronomen gefolgt. Wir möchten uns ein detailliertes Bild von der Situation machen. Und ich werde Ihnen morgen an dieser Stelle gern von dieser Konferenz berichten. Eine weitere Videokonferenz ist heute geplant mit den Schulleitungen der halleschen Schulen.

Liebe Hallenserinnen und Hallenser,
mit dem heutigen Tag ist die 5. Eindämmungsverordnung des Landes Saschen-Anhalt in Kraft getreten. Die Verordnung sieht dabei erstmals auch ausdrücklich vor, dass die Kommunen selbst bei den Sportanlagen und bei den Spielplätzen über Lockerungen per Allgemeinverfügung befinden können.

Ich habe gestern bereits angekündigt, dass die Stadt Halle die Spielplätze freigeben wird. Ich habe heute den ersten Entwurf der Allgemeinverfügung erhalten, so dass wir aktuell planen, die Spielplätze – wie in der Verordnung vorgesehen – frühstmöglich am 8. Mai freigeben zu können.

Ich halte diese Möglichkeit, auf kommunaler Ebene auf der Grundlage der örtlichen Infektionszahlen selbst zu entscheiden, für richtig; ich hatte ja auch wiederholt darauf hingewiesen, dass die Stadt Halle früher als andere mit konsequenten Einschränkungen auf die Corona-Pandemie reagiert hat.

Nichtsdestotrotz sind die vom Land eingeräumten Möglichkeiten aber auch ein großer Vertrauensvorschuss, den das Land der Stadt ermöglicht. Erst in zwei Wochen werden wir wissen, wie die Lockerungsmaßnahmen gewirkt haben; ob die Infektionszahlen wieder steigen oder auf so niedrigem Niveau bleiben wie im Moment.

Deshalb habe ich den großen Wunsch: Lassen Sie uns diesen Vertrauensvorschuss zurückzahlen. Indem wir uns weiter der Situation bewusst bleiben und nicht sorglos werden. Das gilt insbesondere auf den Spielplätzen, auf denen es eben nicht so einfach sein wird, Abstands- und Hygiene-Regeln einzuhalten.

Ich bin stolz darauf, wie wir alle zusammen in der Stadt die vergangenen Wochen gemeistert haben. Lassen Sie uns bitte weiterhin mit Augenmaß und Vorsicht agieren.

Bleiben Sie gesund. Und allen Erkrankten: Gute Besserung!