Es konnte folgende Einigung erzielt werden:
– Arbeitszeit zum 01.04.2013 Reduzierung der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit auf 38 Stunden mit Entgeltausgleich auf 39 Wochenstunden
– zum 01.01.2015 Beibehaltung der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 38 Wochenstunden mit Entgeltausgleich auf 40 Wochenstunden
– Entgelt zum 01.04.2013 eine Tabellenwirksame Entgelterhöhung um einen Sockelbetrag von 100,-
zum 01.05.2014 eine Tabellenwirksame Entgelterhöhung um einen Sockelbetrag von 100,-
– Einstiegseingruppierung fu?r neueingestellte Fahrer in die Entgeltgruppe 3 Stufe 1 ab dem 01.04.2013
– Erhöhung der Rufbereitschaftspauschale auf 2,50
– Eine Erhöhung der Entschädigung fu?r geteilte Dienste auf 4,- je Dienstschichtteilung
– Modernisierung des Tarifrechts fu?r Auszubildende, verbunden mit einer Ausbildungsvergu?tung auf Basis TVAöD ab 01.04.2013
– Die Verteilung der Arbeitszeit erfolgt durchschnittlich an 5 Kalendertagen in der Kalenderwoche