ver.di will Tarifbindung bei OBI durchsetzen

von 1. Juni 2017

„Nachdem die Tarifverträge im Einzelhandel nicht mehr allgemeinverbindlich erklärt wurden, gelten bei OBI Beschäftigungsverhältnisse zweiter Klasse. 288 Euro fehlen einer Verkäuferin bei OBI monatlich. Die Bestimmungen des Manteltarifvertrages gelten nur für Beschäftigte, die vor dem Jahre 2000 bei OBI eingestellt wurden. Für die Nr. 1 im Baumarktbereich ist das eine Schande“, so ver.di Landesfachbereichsleiter Jörg Lauenroth-Mago. „Viele Beschäftigten sind enttäuscht und werden diese Benachteiligung nicht länger hinnehmen.“

Nach Streiks vor Ostern und Anfang Mai ruft ver.di die OBI-Beschäftigten in Mitteldeutschland zum dritten Mal zum Streik auf. „Um den Tarifvertrag bei OBI kämpfen wir schon mehrere Jahre, immer wieder gab es darauf Tariferhöhungen, doch das ist kein Ersatz für die Tarifbindung. Platzhirsche wie OBI und Amazon ignorieren die Leistungen der Beschäftigten, statt sie zu honorieren. Hier herrscht die Arroganz der Macht, das muss geändert werden“, gibt Lauenroth-Mago als Orientierung raus.

„Der Tarifvertrag des Einzel- und Versandhandels muss für alle Beschäftigten im Handel gelten, nur so kann Wettbewerbsgleichheit hergestellt werden. Der Weg dahin sind Tarifverträge, die für allgemeinverbindlich erklärt werden. Das ist eine unserer zentralen Forderungen an den Arbeitgeber und die Politik für die Tarifrunde 2017“, so ver.di Verhandlungsführer Jörg Lauenroth-Mago.