Durch die Weisung der Kommunalaufsicht ist der Stadt Halle der zunächst vom Land Sachsen-Anhalt eingeräumte Entscheidungsspielraum in dieser Sachfrage entzogen worden. Die Verfügung wird im nächsten Amtsblatt am 30. Oktober 2002 veröffentlicht. Sie tritt am 31. Oktober 2002 in Kraft. (Pressemitteilung der Stadt Halle)