Verfahren um die Eisbahn auf dem Weihnachtsmarkt

von 12. Dezember 2012

Der Termin war kurzfristig von 15.00 Uhr auf 09.00 Uhr verlegt worden. Die Betreiberin der Eisbahn hatte im schriftlichen Verfahren eine Einstweilige Verfügung erwirkt, mit der der Stadt Halle aufgegeben wurde, einen Teil der Fläche um die Eisbahn zu räumen und der Betreiberin zur Verfügung zu stellen. Hiergegen hatte die Stadt Widerspruch eingelegt, so dass es heute zur mündlichen Verhandlung kam.

Nachdem die Beteiligten ihre unterschiedlichen Rechtspositionen ausgetauscht hatten, ist das Gericht in die Beweisaufnahme eingetreten und hat einen Zeugen zum Inhalt einer mündlichen Vereinbarung aus dem Jahre 2009 zwischen dem Vertreter der Betreiberfirma und dem damals zuständigen Beigeordneten der Stadt Halle vernommen.

Nach weiteren Erörterungen und Konkretisierung des Antragstellerbegehrens ist die Sitzung geschlossen worden. Termin zur Verkündung einer Entscheidung ist anberaumt worden auf morgen, Donnerstag, den 13.12.2012, 13.00 Uhr, Landgericht Halle, Straße der Opfer des Faschismus.