Verlängerte Eintragungsfrist ist in Prüfung

von 9. April 2020

Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt wird rechtzeitig vor Ablauf der ursprünglichen Eintragungsfrist eine Entscheidung der Landesregierung herbeiführen und das Ende der Eintragungsfrist neu festlegen und öffentlich bekanntmachen. Wesentliche Erschwerungen bei Eintragungen werden entsprechend Berücksichtigung finden, damit das Verfassungsinstitut des Volksbegehrens auch praktisch erfolgreich Anwendung finden kann. Dies geschieht in Abhängigkeit von der Dauer und der Intensität der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie sowie des Zeitraums der Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Eindämmungsverordnung.