Wassercent soll Einnahmen sprudeln lassen

von 25. Oktober 2011

Künftig muss in Sachsen-Anhalt ein sogenannter "Wassercent" bezahlt werden. Die CDU-SPD-Landesregierung hat die Verordnung zur Erhebung eines Wasserentnahmeentgelts beschlossen. Damit kann der Entwurf in die Anhörung gehen. Die Verordnung soll Anfang kommenden Jahres in Kraft treten. Auf den Bürger kommen damit jährliche Mehrkosten von zwei Euro zu. Angesichts der angespannten finanziellen Situation des Landes sei es gegenüber den Geberländern kaum darstellbar, wenn Sachsen-Anhalt weiterhin auf die Erhebung und die damit verbundene Haushaltsentlastung verzichtet. Er rechne im Jahr mit etwa zehn Millionen Euro Einnahmen. Umweltminister Hermann Onko Aeikens: „Damit können jährlich 30 Millionen Euro EU-Gelder für Sachsen-Anhalt gebunden werden. Das ist Geld, mit dem wir vor allem Deiche sicherer machen können.“

Mit Thüringen, Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz verzichten nur noch vier Bundesländer auf den Wassercent. Erhoben wird er ab Jahresanfang in Sachsen-Anhalt für das Entnehmen oder Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern und das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser. Aeikens sagte, der Kleingartenbesitzer würde nicht von der Verordnung berührt, da der Entwurf eine Bagatellgrenze von 3.000 Kubikmetern pro Kalenderjahr oder bei einem zu entrichtenden Entgeltbetrag von 100 Euro vorsehe. Die Belastung für die Industrie sei im Schnitt nicht kleiner oder größer als in anderen Bundesländern, man könne daher nicht von Wettbewerbsnachteilen sprechen. Aeikens: „Wasser ist ein wertvolles Gut. Und Dinge, die Wert haben, sind auch ansonsten nicht kostenlos zu haben.“ Der Entwurf enthalte Härtefallklauseln und Ausnahmeregelungen, sollte tatsächlich die Wettbewerbsfähigkeit durch das Entgelt erheblich beeinträchtigt werden. Das Wirtschaftsministerium wird in die Entscheidung über Härtefälle maßgeblich eingebunden. Befreit sind zum Beispiel auch dauerhafte Grundwasserabsenkungen im Interesse des Gemeinwohls, also bei Vernässungsproblemen.

„Wir begrüßen es, wenn durch ein Wasserentnahmeentgelt auch in Sachsen-Anhalt künftig nicht mehr kostenlos Naturschätze genutzt werden dürfen. Wir können es uns einfach nicht leisten, unsere natürlichen Ressourcen zu verschenken“, erklärte der Grüne Landtagsabgeordnete Christoph Erdmenger. Unterschiedliche Nutzer müssten seiner Ansicht nach durch das Wasserentnahmeentgelt unterschiedlich belastet werden. "Es macht einen Unterschied, ob Wasser aus dem Grundwasser hochgepumpt oder nur Flusswasser zu Kühlungszwecken gebraucht wird“, betonte er. Grundwasser werde in Sachsen-Anhalt in der Regel aus tiefen Grundwasserschichten gefördert. Das geförderte Wasser werde dann verschmutzt, gereinigt und zumeist in einen Bach oder Fluss eingeleitet. „Diese intensive Wassernutzung darf höher belastet werden. Das Land Berlin erhebt hier einen Satz von 31 Cent pro Kubikmeter, das bedeutet für einen durchschnittlichen Haushalt 30 Euro Mehrkosten im Jahr. Wir schlagen vor, in Sachsen-Anhalt mit der Hälfte dessen zu beginnen.“ Aus Flüssen oder Seen entnehme vor allem die Chemieindustrie Wasser zu Kühlungszwecken. Erdmenger: „Dies wollen wir geringer belasten und schlagen einen Satz von einem Cent pro Kubikmeter vor. Insgesamt könne Sachsen-Anhalt so über 25 Millionen Euro einnehmen – Geld, das wir für bessere Bildung in Kindergärten und Schulen dringend brauchen.“

André Lüderitz (Die Linke) sagte, seine Partei unterstütze einen ausgewogenen Vorschlag zur Erhebung eines Wasserentnahmeentgelts. "Allerdings muss auch hier gelten, dass das Verfahren nicht am Landtag vorbei geführt wird. Die zuständigen Ausschüsse sind unbedingt einzubeziehen, wenn es um die Ausgestaltung der genannten Verordnung geht." Die Ankündigung der Landesregierung schaffe zudem Unsicherheiten, die auszuräumen seien. "So ist für die Einführung des Wasserentnahmeentgelts jetzt das Jahr 2012 benannt, im Entwurf des Haushaltsplanes ist jedoch das Jahr 2013 vorgesehen." Die Partei fordert außerdem, dass die Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt zweckgebunden für wasserwirtschaftliche Maßnahmen zu nutzen sind. "Ein – um im Bild zu bleiben – Versickern der Gelder im Haushalt wird abgelehnt."

Die geplanten Kosten:

1. Entnahmen für die öffentliche Wasserversorgung: 0,04 Euro je m³.

2. Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern
2.1 zur Kühlung: 0,01 €
2.2 zur Beregnung und Berieselung: 0,005 €
2.3 zu sonstigen Zwecken: 0,07 €

3. Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser
3.1 zur Kühlung: 0,04 €
3.2 zur Beregnung und Berieselung: 0,02 €
3.3 zur Fischzucht und Fischhaltung: 0,0025 €
3.4 zu sonstigen Zwecken: 0,07 €