Zensus 2022: Versand der Mahnbescheide beginnt

Zensus 2022: Versand der Mahnbescheide beginnt
Foto: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2021
von 15. September 2022 0 Kommentare

Zur Gebäude-​ und Wohnungszählung sind in Sachsen-​Anhalt bereits etwa 566 000 Meldungen eingegangen, wie das Statistische Landesamt Sachsen-​Anhalt mit​teilt.

Ab heute werden ca. 39 000 Mahnbescheide an Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohneigentum in Sachsen-​Anhalt versendet, die den Fragebogen zur Gebäude-​ und Wohnungszählung bislang noch nicht beantwortet haben. Wer vom Statistischen Landesamt Sachsen-​Anhalt einen solchen Bescheid erhält, sollte die Meldung zur Gebäude-​ und Wohnungszählung innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zustellung vornehmen. Dadurch wird vermieden, dass im weiteren Verfahren das Zwangsgeld festgesetzt wird.

Auskunftspflichtigen Personen stehen verschiedene Meldewege offen, um den Fragebogen zur Gebäude-​ und Wohnungszählung zu beantworten: Die Meldung kann online, per Papierfragenbogen oder telefonisch an der Zensus-​Hotline unter der Rufnummer 0345 6849 6444 (Montag bis Freitag von 7 – 21 Uhr und Samstag 9 – 16 Uhr) erfolgen. Papierfragebogen können an der Zensus-​Hotline auch außerhalb der angegebenen Erreichbarkeiten erneut angefordert werden.

An der Zensus-​Hotline wurden bislang ca. 135 000 Anrufe registriert. Sollte es aufgrund eines hohen Anrufaufkommens zu längeren Wartezeiten kommen, bittet das Statistische Landesamt Sachsen-​Anhalt die Anrufenden um Geduld. Alternativ können sich die Auskunftspflichtigen in diesen Fällen auch über das Kontaktformular auf www.zensus2022.de/kontakt direkt an das Statistische Landesamt Sachsen-​Anhalt wenden.

Bei Bürgerinnen und Bürgern, die erst nach Ablauf der im Erinnerungsschreiben genannten Frist gemeldet haben, hat sich der Eingang des Fragebogens vermutlich mit dem Versand des Mahnschreibens überschnitten. In diesem Fall kann das Schreiben als gegenstandlos betrachtet werden. Bestehen Zweifel, ob der Fragebogen eingegangen ist, können sich Befragte gern an die Zensus-​Hotline wenden. Für den Fall, dass Befragte Mahnschreiben mit veralteten oder falschen Angaben erhalten, bittet das Statistische Landesamt darum, diese direkt im Fragebogen der Gebäude-​ und Wohnungszählung zu korrigieren, um eine zügige Verarbeitung der Korrekturen zu gewährleisten.

Die Verwaltungsdaten, die den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder für die Recherche von Eigentümerinnen und Eigentümern zur Verfügung stehen, sind nicht in allen Fällen aktuell. Im Fragebogen können z. B. neue Eigentümerinnen und Eigentümer angegeben werden. Es kann auch mitgeteilt werden, dass die angeschriebene Person bereits verstorben oder die Objektanschrift gänzlich unbekannt ist. Im bisherigen Erhebungsverlauf konnten dank der Rückmeldungen der Auskunftspflichtigen ca. 26 000 neue Eigentümerinnen und Eigentümer ermittelt und zur Gebäude-​ und Wohnungszählung befragt werden.

In der Gebäude-​ und Wohnungszählung werden die im Zensusgesetz 2022 festgelegten Erhebungs-​ und Hilfsmerkmale erfragt. Hierzu zählen u. a. Informationen auf Gebäudeebene wie
z. B. Gebäude-​ und Heizungsart, Baujahr und die Anzahl der Wohnungen im Gebäude. Weiter erfragt werden auf Wohnungsebene (je Wohnung) u. a. Wohnfläche, Raumzahl, Nutzungsart und Nettokaltmiete. Diese Erhebung liefert kleinräumig wichtige Planungsgrundlagen für den Wohnungsbau, aber auch für die Energiewende. Daher ist es für die Qualität der Daten unerlässlich, dass möglichst alle Eigentümerinnen und Eigentümer Ihrer Auskunftspflicht zur Gebäude-​ und Wohnungszählung nachkommen.

Weitere Informationen zum Thema Zensus 2022 finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-​Anhalt oder unter www.zensus2022.de. Dort finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie einen Musterfragebogen.

         

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