Die Bundespolizei informiert zum Fußballspiel FC Hansa Rostock und dem Halleschen FC

von 16. Februar 2017

In dem beabsichtigten Regelzugverkehr zwischen Halle(Saale) und Rostock wird aus Sicherheitsgründen den mit der Bahn reisenden Fußballfans die Mitnahme von Glasflaschen, Dosen und Pyrotechnik auf dem Netz der Eisenbahnen des Bundes per Allgemeinverfügung durch die Bundespolizei untersagt.

Dieses Verbot gilt sowohl für die Anreise als auch die Abreise und umfasst neben den jeweiligen Bahnsteigen der entsprechenden Bahnhöfe / Haltepunkte während der beabsichtigten Ab-und Zustiege auch alle weiteren Zusteigebahnhöfe auf der gesamten Strecke.

Diese Allgemeinverfügung entfaltet ihre Gültigkeit am 19. Februar 2017 von 5:00 Uhr bis 22:30 Uhr. Die Einhaltung des Verbotes wird durch Einsatzkräfte überwacht.

Die Bundespolizei weist darauf hin, dass an den Zusteigebahnhöfen Kontrollen durchgeführt werden. Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen.

Die ausführliche Begründung dieser Allgemeinverfügung kann bei der Bundespolizeidirektion Pirna, Rottwerndorfer Straße 22, 01796 Pirna während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden.