Erschleichen von Leistungen und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

von 31. Januar 2013

Ein 20-jähriger Hallenser wurde gestern kurz vor Mitternacht in der Straßenbahn von Kontrolleuren angesprochen und konnte bei der Kontrolle keinen gültigen Fahrschein vorweisen. Da er sich nicht ausweisen konnte, wurden Polizeibeamte hinzugezogen. Diese stellte bei seiner Überprüfung fest, dass gegen den 20-Jährigen ein Haftbefehl vorlag. Außerdem fanden die Beamten bei seiner Durchsuchung Betäubungsmittel. Gegen den 20-jährigen wird nun wegen Erschleichen von Leistungen und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Er wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen einer Justizvollzugsanstalt zugeführt.