Eine Überprüfung des Fahrzeugführers ergab weiterhin, dass gegen diesen ein Haftbefehl vorlag. Diesen konnte er vor Ort auslösen. Nach einer durchgeführten Blutentnahme wurde dem 22-jährigen die Weiterfahrt untersagt. Durch die Polizei wurden weiter strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.