Ausverkauf der landwirtschaftlichen Böden stoppen

von 19. November 2020

„Boden sichert unsere Ernährung, seine Gestaltung prägt das Landschaftsbild und er ist maßgeblich Teil des Ökosystems. Der Boden ist existenziell für die Gesellschaft. Daher ist er nicht vergleichbar mit anderen Vermögenswerten oder Immobilien. Deshalb wollen wir mit dem Gesetz außerlandwirtschaftliches Kapital und überregional aktive Agrarindustrielle zurückdrängen“, erklärt Frederking.

Marktbeherrschende Stellungen am regionalen Bodenmarkt sollen mit dem Gesetz aufgebrochen werden. „Damit wird eine nachteilige Landverteilung verhindert. So sollen Grundstückskäufe und Pachten in einer Gemarkung nicht mehr möglich werden, wenn ein Betrieb mehr als 50 Prozent der Fläche an Eigentum und Pacht in dieser Gemarkung hat“. Außerdem werden Anteilskäufe, so genannte Share-Deals, zum mittelbaren Erwerb von Grundstücken deutschlandweit erstmalig reguliert. „Wenn ein Unternehmen mit mindestens 250 Hektar-Eigentum an landwirtschaftlicher Fläche zu mindestens 25 Prozent verkauft, dann muss dieser Verkauf der Grundstücksverkehrsbehörde vorgelegt werden“, erklärt Frederking.

Junglandwirtinnen und Junglandwirte sowie Neugründungen sollen gefördert werden. „Dazu soll der Bodenfonds helfen, den wir vorschlagen. Er soll bei der Landgesellschaft angesiedelt werden und mindestens 20 000 Hektar umfassen. Dieser Topf mit landeseigenen Flächen soll konstant bleiben, so dass beim Verkauf von Flächen neue Flächen angekauft werden. Vielfalt auf dem Bodenmarkt schafft auch Vielfalt in den Dörfern.“