Beschluss zur Handlungsfähigkeit des Landtages von Sachsen-Anhalt in der Corona-Krise

von 7. April 2020

Handlungsfähigkeit des Landtages von Sachsen-Anhalt in der Corona-Krise

  1. Die Fraktion DIE LINKE stellt fest, dass der Landtag zur Beratung und Beschlussfassung des Nachtragshaushalts gezeigt hat, dass er auch unter den gegenwärtigen Bedingungen arbeits- und handlungsfähig ist.

  2. Die Fraktion DIE LINKE stellt fest, dass Änderungen der Geschäftsordnung oder Beschlüsse des Ältestenrats in Richtung eines „Notparlaments“ ohne Verfassungsänderungen mindestens rechtlich zweifelhaft und somit anfechtbar sind.

  3. Keine Verfassungsänderungen in Krisenzeiten! Änderungen der Landesverfassung bedürfen einer intensiven Debatte und dürfen nicht im Hauruck-Verfahren beschlossen werden. Die Herstellung einer für Verfassungsänderungen notwendigen 2/3-Mehrheit des Parlaments und das Dreilesungsprinzip würden der aktuellen Situation nicht gerecht werden.

  4. Die Fraktion DIE LINKE wird sich auch künftig an Pairing-Verfahren beteiligen, welche die Mehrheitsverhältnisse der Landtagswahl wahren.

  5. Sollten weitere Einschränkungen der parlamentarischen Arbeit, beispielsweise durch Quarantäne von Abgeordneten, notwendig werden, setzt die Fraktion DIE LINKE auf technische Lösungen, wie z.B. Videokonferenzen. Hierzu wird die Landtagsverwaltung gebeten, die rechtliche und technische Umsetzung zu prüfen.