Mehr Inobhutnahmen durch Jugendämter im Jahr 2018

Mehr Inobhutnahmen durch Jugendämter im Jahr 2018
von 2. Juli 2019

In 894 Fällen (60,0%) ergriffen soziale Dienste bzw. Jugendämter die Maßnahme. In 350 Fällen (23,5%) erfolgte die Inobhutnahme auf Wunsch des Kindes oder Jugendlichen selbst bzw. auf Anregung der Eltern oder eines Elternteils. Die Polizei bzw. eine Ordnungsbehörde regte eine Maßnahme in 113 Fällen an (7,6%).

Häufigster Grund (Mehrfachnennungen möglich) für eine Inobhutnahme waren sonstige Probleme (485), Überforderung der Eltern/eines Elternteils (480) oder Vernachlässigung (309). Aufgrund des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung (§ 8a Abs. 1 SGB VIII) wurden 349 Maßnahmen (23,4%) eingeleitet. Da die unbegleiteten Einreisen minderjähriger Flüchtlinge aus dem Ausland das 2.Jahr in Folge sanken, wurden nur 251 Kinder und Jugendliche aufgrund einer Einreise ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person aus dem Ausland in Obhut genommen. Das waren 129 weniger als im Vorjahr.

55,4% der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen waren männlichen Geschlechts. Knapp 42,0% gehörten der Altersgruppe der 14- bis unter 18-?Jährigen an und 302 Kinder waren jünger als 3 Jahre.

Kinder und Jugendliche werden auf eigenen Wunsch oder auf Initiative Anderer (z.B. Jugendamt, Polizei, Erzieher) in Obhut genommen, wenn eine dringende Gefahr für ihr Wohl besteht. Dabei sorgt das Jugendamt für eine vorläufige Unterbringung, meist für Stunden oder Tage bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung, etwa einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform.

Weitere Informationen zum Thema Kinder-? und Jugendhilfe finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-?Anhalt.