Regelbetrieb des Stadtrates erst wieder ab September denkbar

von 30. Juni 2020

Aus medizinischer Sicht ist zu beauflagen, die Sitzungen in geschlossenen Räumen nicht länger als drei Stunden unter Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsregeln durchzuführen.“

Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie gelten seit Mai dieses Jahres spezielle Zutrittsregelungen und ein Wegeleitsystem im Stadthaus. Hinzu kommen Abstands- und Hygieneregeln sowie die dringende Empfehlung an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, auch während der Sitzungen Mund-Nasen-Schutze zu tragen. Die Sitzung ist zudem auf drei Stunden begrenzt, kann aber am Folgetag fortgesetzt werden.

Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand: „Wir befinden uns noch immer mitten in der Pandemie. Deshalb ist es wichtig, trotz der geringen Zahl von Neuinfektionen nicht leichtsinnig und unachtsam zu werden. Auch der Stadtrat hat hier eine Vorbildfunktion.“

Der Oberbürgermeister schlägt der Stadtratsvorsitzenden deshalb vor, die umfangreiche Tagesordnung für die Juli-Sitzung im Erdgas Sportpark im Freien durchzuführen. Dort können alle Infektionsschutzmaßnahmen eingehalten werden. Lange Debatten können unter Flutlicht fortgesetzt werden.

Grundlage für die Durchführung der Sitzungen politischer Gremien in Sachsen-Anhalt sind aktuell der Erlass des Innenministeriums vom 29. April 2020 und die 7. Eindämmungsverordnung des Landes.

Büro des Oberbürgermeisters

Stadt Halle (Saale)