Der Winter ist kein Mai …

von 19. Dezember 2010

… sagte die Oberbürgermeisterin. Wir können ihr nur zustimmen und ergänzend reimen: Und der Sommer wird kein Ei. Gut, das weiß jedes Kind, lassen wir das also und stellen es nicht auf den Prüfstand der sprachlichen Nachhaltigkeit.

Es war das Ereignis der vergangenen Woche, Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD) besuchte trotz Schnee und Eis den Halleschen Stadtrat. Das war schön von ihm und auch nötig. Will doch die Stadtverwaltung den Halleschen Vereinen und Verbänden gerade den Hahn zudrehen. Aber sie will das natürlich so nicht sagen!

Wir haben keinen freigegebenen Haushalt, alle freiwilligen Aufgaben müssen auf den Prüfstand. Aber es ist keine Beanstandung des städtischen Haushalts erfolgt. Die Nichtbeanstandung ist ein Zugeständnis. Aber wir haben eine Haushaltssperre. Die Stadt hat Einnahme- und Ausgabeprobleme und möglicherweise bald einen Zwangsverweser oder -verwalter oder wie das heißt. Wir müssen wirtschaftlich denken, der Verkauf von VNG-Anteilen ist aber nicht wirtschaftlich, aber er hilft die Schulden senken….

Ja, was denn nun? Haben wir oder haben wir nicht?

Meine kluge Freundin hat fürchterlichen Schnupfen und sagt: „Es kann doch nicht sein, dass ein Körper den ganzen Tag so viel Auswurf produziert. Das machen doch sonst nur Politiker.“
Da kann ich sie aufklären: „Den Auswurf rührt von Bakterien her.“
„Aha,“ stellt sie lakonisch fest, „dann sind Bakterien die Politiker unseres Körpers.“
Meine Freundin ist manchmal wirklich unmöglich.

Dass im Bundesrat die 5-Euro-Erhöhung für Hartz-IV-Empfänger erst einmal durchgefallen ist, ist eigentlich auch für Hallesche Leistungsbezieher eine gute Nachricht. Warum? Weil alkoholische Getränke dadurch nach wie vor „regelsatzrelevant“ sind.
Das wäre mit der Erhöhung nämlich weggefallen! Schluss mit Saufen! Und wie die Sesselfurzer aus dem Hause der charmanten Ursula von der Leyen das begründen, können Sie sich im folgenden im Gehirn langsam zergehen lassen. Wer das für Zynismus hält, dem ist wirklich noch zu helfen. Solche Texte gehören mittlerweile zur modernen Kriegsführung gegen das Präkariat, die sarrazinöse Tendenz ist unverkennbar.

In der Sonderauswertung EVS 2003 waren in Abteilung 02 alkoholische Getränke zu 100 % regelsatzrelevant. Alkohol stellt allerdings ein gesundheitsgefährdendes Genussgift dar und gehört als legale Droge nicht zu dem das Existenzminimum abdeckenden Grundbedarf. Daher wird Alkoholkonsum nicht mehr als regelbedarfsrelevant berücksichtigt. Wird auf Alkohol verzichtet, muss die damit verbundene Flüssigkeitsmenge allerdings zumindest zum Teil durch alkoholfreie Getränke ersetzt werden. Daher wird statt der Ausgaben für Alkohol in Abteilung 01 ein zusätzlicher Betrag für alkoholfreie Getränke anerkannt.
Dieser Betrag berechnet sich folgendermaßen:
Nach der Sonderauswertung wurden für Einpersonenhaushalte der Referenzgruppe im Jahr 2008 durchschnittliche Verbrauchsausgaben von 8,11 € für alkoholische Getränke ermittelt. Davon entfielen – nach dem Wägungsschema des allgemeinen Preisindex – rechnerisch 11,35 % für Spirituosen, die nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht dem Zweck der Flüssigkeitsaufnahme dienen. Es verbleiben dann von den 8,11 € noch 7,19 € für alkoholische Getränke, die durch alkoholfreie Getränke zu substituieren sind.
Es gibt für die Umrechnungen des Preises alkoholischer in alkoholfreie Flüssigkeitsmengen keine Vorgaben, so dass hier eine Plausibilitätsrechnung erforderlich ist. Für 7,19 € lassen sich etwa 12 Liter preiswertes Bier kaufen. Im Durchschnitt sind Bier oder gar Wein deutlich teurer, so dass sich ein deutlich niedrigeres Volumen an zu substituierender Flüssigkeit ergeben würde. Ausgehend von 12 Litern Flüssigkeitsbedarf ergibt sich das maximal durch alkoholfreie Getränke zu substituierende Flüssigkeitsvolumen. Da die Flüssigkeitsmenge mit einem preisgünstigen Getränk berechnet wurde, ist es angemessen, auch die alkoholfreien Getränke mit dem niedrigpreisigem Mineralwasser anzusetzen. Für die anzusetzenden 12 Liter Mineralwasser wurde ein Betrag von 2,99 € eingesetzt, für den Supermärkte flächendeckend eine entsprechende Menge Mineralwasser anbieten. Legt man die Preise der preisgünstigen Discounter für 1,5 Liter Mineralwasserflaschen zugrunde, ergibt sich für 12 Liter Mineralwasser sogar nur ein Preis von 1,52 €. Bei den als regelbedarfsrelevant berücksichtigten 2,99 € ist also bei preisbewusstem Einkauf durchaus Spielraum für Saft oder andere alkoholfreie Getränke. Diese 2,99 Euro werden bei Abteilung 01 zusätzlich berücksichtigt.

Deshalb hat die Gesellschaft für Deutsche Sprache das Wort „Wutbürger“ zum Wort des Jahres gekürt. Wir sind längst keine Weltbürger mehr, mündige Bürger sind wir auch sowieso nicht. Aber die Wut steigt auf und das so kurz vor Weihnachten.