Darum geht es beim ersten Teil der Novellierung des Kinderförderungsgesetzes, den die Landesregierung heute beschlossen und an den Landtag überwiesen hat. Das Landesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber eine verfassungskonforme Ausgestaltung bis Ende 2017 aufgegeben.
Dies können wir fristgemäß erreichen, so Sozialministerin Petra Grimm-Benne. Zudem wird die Höhe der Landespauschalen angepasst, mit denen sich das Land an der Finanzierung der Kinderbetreuung beteiligt. Die Kinder werden länger betreut und die Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steigen. Das bilden wir ab. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet, so Grimm-Benne. Insgesamt fließen damit 30,6 Millionen Euro zusätzlich an die Städte und Gemeinden.
Grimm-Benne betonte, in einem zweiten Schritt werde es darum gehen, auch die Situation der Erzieherinnen und Erzieher und der Eltern in den Blick zu nehmen. Wir brauchen dazu eine breite Debatte über inhaltliche Veränderungen im Kinderförderungsgesetz, so Grimm-Benne. Die Empfehlungen des Landesrechnungshofs, die vorliegende Evaluierung des Kinderförderungsgesetzes und das für den 21. November angekündigte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Zuständigkeiten bei der Kinderbetreuung seien dabei einzubeziehen.