Hövelmann zur Öffnung von Gastronomiebetrieben

von 28. April 2020

„Die Gastronomie gehört zu den Bereichen, die von den Beschränkungen besonders hart betroffen sind. Für die Wiederinbetriebnahme von Gaststätten kommt es weniger auf das Datum an als auf die konsequente Anwendung von Abstands- und Hygienevorschriften. Wenn die Betriebe sich darauf einstellen können und die Einhaltung aller Auflagen gewährleisten können, steht meiner Ansicht nach einer kurzfristigen Wiedereröffnung von Gastronomiebetrieben nichts im Wege.“