Kabinett beschließt Ausgabeobergrenze für 2020/21

Kabinett beschließt Ausgabeobergrenze für 2020/21
von 29. Mai 2019

Das maximale Haushaltsvolumen beträgt für 2020 demnach 11,79 Mrd. Euro, etwa 290 Mio. Euro mehr als 2019. Im Jahr 2021 soll die Obergrenze der Ausgaben dann 11,84 Mrd. Euro betragen. Das sind etwa 340 Mio. Euro mehr als im laufenden Jahr 2019.

Finanzminister André Schröder: „Das Gesamtbudget ermöglicht weiterhin eine gestaltende Finanzpolitik für Sachsen-Anhalt. Die Koalition muss sich aber auf klar definierte Schwerpunkte konzentrieren. Neue Ziele, die mit neuen Ausgaben verbunden sind, können nicht einfach ,oben drauf‘ gelegt werden. Das festgelegte Haushaltsvolumen erhöht sich nur dann, wenn dem Land nicht konjunkturbedingte Mehreinnahmen zufließen. Ist dies nicht der Fall, sind politisch gewollte Projekte durch Umschichtungen zu finanzieren.

Die zunächst von den Ressorts vorgelegten Ausgabewünsche sind daher zu überprüfen. In der zweiten Junihälfte wird sich das Kabinett erneut mit dem erreichten Überarbeitungsstand befassen. Ziel bleibt die Beschlussfassung über den Haushaltsplanentwurf noch vor dem Ende der parlamentarischen Sommerpause, damit der Landtag im September seine Beratungen aufnehmen kann.“