Kommunale Ratsarbeit auf rechtssichere Grundlage stellen

von 23. April 2020

Für die Landtagssitzung am 8. Mai hat sie deshalb einen Antrag gestellt, mit dem der Erlass missbilligt und die Landesregierung aufgefordert wird, unverzüglich für Rechtssicherheit für die Kommunen zu sorgen. Dazu erklärt die kommunalpolitische Sprecherin Christina Buchheim:

„Die Sitzungen der Kommunalvertretungen fallen nicht unter die behördlichen Veranstaltungsverbote und können grundsätzlich regulär stattfinden. Der Erlass des Innenministeriums führte in der Praxis dennoch vielerorts – trotz Protestes – zu Absagen der Präsenzsitzungen.

Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist jedoch unzulässig und rechtswidrig. In keinem weiteren Bundesland wurde ein derartiges verfassungswidriges Vorgehen vollzogen. Damit setzt das Innenministerium die Kommunen der Gefahr aus, dass gefasste Beschlüsse im Falle gerichtlicher Verfahren aufgrund des Verstoßes gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz für nichtig erklärt werden.

Soweit das Innenministerium den Erlass auf § 143 Abs. 4 KVG LSA stützt, gestattet es diese Vorschrift nach unserer Rechtsauffassung nicht, grundsätzliche Entscheidungen des Gesetzgebers für alle Kommunen auszusetzen.

Mit unserem Antrag zur Landtagssitzung fordern wir die Landesregierung auf, die durch den Erlass entstandene Rechtsunsicherheit für die Arbeit in den Kommunalvertretungen zu beseitigen. Für den Fall nicht möglicher Präsenzsitzungen muss es Verfahren geben, die das Öffentlichkeitsprinzip nicht verletzen.“